Beiträge von flatty

    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Mir wäre auch neu, das es in solchen Fällen einen Lichtbildbeweis gäbe.


    Zuletzt gesehen vor 2 Wochen in Dresden:



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    Wird bei "untypischen" Parkverstößen gerne gemacht, um die spätere Lage reproduzieren zu können.



    Zur Frage, ob man hier meckern sollte:
    Ich bin auch ein großer Feind der obrigkeitlichen Zurechtweisung für killefit und frage mich dann immer: Haben die nichts besseres zu tun? Gerade hier, wo offenbar niemand geschädigt wurde (ok, Belastung des Bürgersteigs lasse ich als Argument gelten), ist es einfach nur ein Ausdruck kleinkarierten Denkens. Und da muss ich sagen: Wenn die Behörde Erbsen zählt, dann lasse ich mich gerne auf das Niveau ein. Ich habe vor einem Jahr innerhalb von 2 Wochen von meiner Heimatstadt die Kosten für's unberechtigte Abschleppen ersetzt bekommen und habe mich auch erfolgreich gegen ein Handy-am-Ohr-Pünktchen+Bußgeld gewehrt; Wenn andere Leute mich auf meine Fehler hinweisen wollen, dabei selbst aber Fehler machen, dann gilt m.E. Waffengleichheit.


    Dass der Fragestellende die Regelung der StVO nicht kannte, ist sicher (nicht rechtlich, aber menschlich) verzeihbar. (übrigens: § 12 Abs. 4 und 4a StVO zum Nachlesen). Zumal er so wohl an gleicher Stelle schon unzählige Male parkte. Dann wünsche ich nun viel Erfolg, die Durchsetzbarkeit des Verwarngelds der Stadt durch formale Bedenken madig zu machen! Würde mich freuen, wenn wir hier mehr erfahren.


    Weiterhin gilt: Meckern und weitererzählen! Manche Kommunen müssen politisch erst in die richtige Richtung gelenkt werden. Meine Heimatstadt ist als Hauptstadt der "Bordsteinschwalben und Abzockblitzer" bekannt und auch hier kommt so langsam auch bei älteren Bevölkerungsteilen die Erkenntnis: Ohne massive Kontrollen durch das Ordnungsamt könnten wir auch ganz gut leben.


    Grüße

    stell das ticket mal anonymisiert ein. Das kommt ganz darauf an.


    Kommunale bescheide ergehen i.d.r immer durch den bürgermeister. Auch wenn dieser nicht in person sondern lediglich sein amt und daher seine vertreter handeln.

    gut, dann hast du auf dem gehweg gestanden. Zack aus. So zumindest nach bisheriger schilderung. Du könntest ja mal anfragen,ob es fotos gibt und diese dann hier einstellen, aber ein bewachsen oderdie mangelnde nutzung ändert nichts am ahndbaren verstoß gegen das (oft unsinnige)verbot

    Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Die Räder meines Fahrzeugs dürfen beim Parken am Straßenrand den Bürgersteig nicht berühren?


    ja was denn nun? Oben schriebst du noch was anderes. Berühren ok, draufstehen: verboten

    zeuge muss schon der sein, der es gesehen hat/vor ort war. Ob das den bescheid aber rechtswidrig macht... Das denke ich eher nicht. Im zweifel muss die behörde beim verwarngeld keinen zeugen nennen, der fehlende zettel am wagen ist auch egal