Beiträge von flatty

    Hallo,


    4 Monate alter Drucker, gestern erstmalig mit einem schwarzen Nachbautoner befüllt, seitdem ein weißer Streifen über das ganze Blatt, der ALLE(!) Farben erfasst. Zurück mit dem alten (Original-)Toner bleibt der Streifen.
    Hier mal ein Scan (der Scan deckt ungefähr 5cm der Seitenbreite ab, der Streifen ist ca. 0,7cm Breit)



    (Der blaue Balken oben ist eigentlich durchgängig)
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    Ich kann mir das nicht erklären, hat jemand eine Idee? Der Konica Support findet das mit dem Dritt-Toner wahrscheinlich nicht so witzig...


    Grüße
    Flatty

    Mach erstmal den Gratismonat, dann schaust' weiter. Nach spätestens 14 Tagen täglichen Einloggens hast du wieder ein Gratisangebot zwischen 3 und 6 Monaten. Angebote, die jeder nutzen konnte (mit Focus o.ä.) gibts m.W.n. derzeit leider nicht

    Zitat

    Original geschrieben von Fox2010
    dass es untersagt ist an einem Tag mehrere Einkäufe beim gleichen Shop zu tätigen und dies nicht korrekt ist.


    Das druffzigste Tamola-Gebot, kanntest Du das etwa nicht?... Weiterhin verweise ich bzgl. Tamolas "Bedingungen" auf meinen vorherigen unsachlichen, übertriebenen Beitrag.

    Zitat

    Original geschrieben von handytim


    EDIT: Sie schreiben sogar ausdrücklich, dass die Multicard in allen Tarifen erhältlich ist: Klick


    Hallo,


    das Schreiben fand ich auch gut, aber da kann man tatsächlich sagen: Das wäre eine "neue" Leistung, da besteht Vertragsautonomie, ob MD mir soetwas gibt, oder eben nicht. Wenn es jedoch in der PL steht meine ich: Sie ist optionaler Bestandteil meines bestehenden Vertrages

    Zitat


    Wie gesagt: In der Preisliste legt fest, was berechnet wird. Sie sagt dem Kunden aber nicht zu, dass man alles buchen kann.
    Verbindlich ist nur das, was man bei Vertragsabschluss gebucht/abgemacht hat.
    Ein Recht auf eine Multicard ist meines wissens nirgendwo festgelegt.


    Ein Recht auf Anruf bei "089-1234567" habe ich lt. AGB auch nicht (ich habe das nun nicht geprüft, aber davon gehe ich aus). Dadurch, dass in der Preisliste ein Preis für nationale Gespräche geregelt ist, ist klar: Ich kann nationale Gespräche durchführen (worauf ich auch Anspruch habe).


    Der Gegenstandswert ist ja so, dass Mogelcom gegen ein erstinstanzliches Urteil wg. der Berufungshürden nichts unternehmen könnte, daher lässt sich das ja mit einem überschaubaren Kostenaufwand abschließend klären, wenn M/D es weiter nicht einsieht. Für weitere Anregungen/Diskussionen bin ich aber natürlich dankbar!


    Grüße

    Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Den Gedanken solltest du näher erläutern. Sinnig ist er nämlich nicht! Weder gedanklich noch rechtlich.




    Debitel sagt: Nur AGB gelten.


    Im Vertrag wird aber auf AGB + gültige Preisliste verwiesen. In der gültigen Preisliste ist die Leistung "Multicard" aufgeführt. Wenn diese Leistung dort aufgeführt ist, ist sie eines der nutzbaren Merkmale des Vertrages.


    Das gilt genau wie z.B. für einen Anruf zur Mailbox, die Funktionen Rufumleitung, Anklopfen, Halten, Rückruf, die z.B. auch in den AGB nicht erwähnt sind, aber auf die ein Anspruch eben aus der Erwähnung in den AGB besteht.


    Die Multisim ist kein neuer Vertrag ( = Keine Vertragsfreiheit), sondern ein Merkmal, welches der Kunde während des bestehenden Vertrages auswählen kann (genau wie die Nutzung der Mailbox oder die Einrichtung der Mailbox), auf die der Kunde aufgrund des geschlossenen Vertrages einen Anspruch hat.


    Grüße