Beiträge von flatty

    Du hast Recht, das habe ich überlesen. Das mit dem Wegschicken könnte Betrug sein.


    Das BGH-Urteil betrag den Wertersatz lediglich bei Käufen auf eBay. Das EuGH-Urteil findet hier eigentlich keine Anwendung, da es nur um den Ersatz von Nutzungen ging, die aber bei einem unverzüglichen Rücksenden nicht gezogen werden.


    Neckermann kalkuliert soetwas mit ein, wie kommen sonst solche Apothekenpreise zustande? Also ein Zugrundegehen sehe ich da nicht, außerdem wird das Geld nicht verbrannt sondern nur verschoben (z.B. zu DHL), den es dadurch noch ein wenig besser geht.


    Flatty

    Zitat

    Original geschrieben von delli1
    Klar alles Normalzustand, wie z.B. die "Aktion" von Flashy und Jannis71. Okay, ich würde es nicht "Machenschaft" nennen, sondern dafür eher eine Begrifflichkeit aus dem StGB wählen.


    Bitte nimmmich mit in die Liste auf.


    Ich habe auch bestellt in der Hoffnung, etwas von den hochpreisigen Waren "geschenkt" zu bekommen und die erhaltenen Artikel retourniert (nicht Annahme verweigert, um den Zusteller nicht zu verärgern).


    Bei Neckermann würde ich sonst im Leben nicht bestellen, da es sich durchweg um Apothekenpreise handelt, die Lieferzeiten einfach nicht mehr akzeptabel sind (im Gegensatz zu Amazon z.B.) oder man sich nicht auf bequeme und für den Käufer sichere Zahlungsmethoden (Paypal) einlässt.


    Ich bin im Strafrecht nicht sonderlich firm, jedoch möchte ich behaupten, dass es keinen Tatbestand gibt, der ein Verhalten erfasst, welches bereits nach dem Zivilrecht zulässig ist. Vielmehr könnte Neckermann einen UWG-Verstoß begangen haben, indem Sie


    Frohe Weihnachten.


    Flatty

    Zitat

    Original geschrieben von tobias2k
    Miese Kunden und nichts anderes sind die meisten Kunden, die es darauf anlegen und im Falle einer pünklichen Lieferung alles zurückschicken, verlangen numal nach miesen Machenschaften. Sie verdienen sich gegenseitig.


    Machenschaft? Das ist das Recht der Besteller UND es ist Neckermann vorher bekannt gewesen.


    Nun nachträglicher aber, für die Besteller unvorhersehbar, zu zicken, ist sehr woh leine Machenschaft.


    Auch wenn Neckermann für solche Aktionen Geld ausgibt, sie verdienen trotzdem genug daran:


    - Imagegewinn durch schnelle Belieferung
    - Gewinn von Adressdaten
    - Zinsgewinn durch spätere Erstattung
    - Verkaufe an Menschen, die doch zu faul zur Rücksendung sind / heute Abend unter'm Baum Gefallen an den Produkten finden

    Hallo,


    die Hinsendekosten kann man mit etwas Argumentation auch erstattet bekommen, die Rücksendekosten sind (außer bei Käufen auch Rechnung) problemlos, aber selbst beim Rechnungskauf kann man einfach den Rücksendeaufkleber aufbapsen. Da Neckermann sicher nicht offenlegen will, welche guten Konditionen man mit DHL für die Retouren ausgehandelt hat, wird euch das nicht berechnet werden.