ZitatOriginal geschrieben von jukihira
das bgb gilt in italien? man lernt doch nie aus.
Art 28 II EGBGB
Gern geschehen
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ZitatOriginal geschrieben von jukihira
das bgb gilt in italien? man lernt doch nie aus.
Art 28 II EGBGB
Gern geschehen
Hallo Sventek,
sei gegrüßt.
Nun nochmal alle Buchstaben auseinanderschneiden, auf einen Tisch legen und ganz in Ruhe neu zusammensetzen. Dann hilft dir auch jemand.
ZitatOriginal geschrieben von LFM
Oh Mann, was hier für ein Brimborium veranstaltet wird. Habt ihr euch schonmal überlegt, dass man auch nach Italien hätte fahren können und sich da ein iPhone hätte kaufen können? Wie soll dass denn gehen, dass Apple nur iPhones an der Aktivierung hindern soll, die über UPS nach Deutschland gekommen sind? So ein Blödsinn. Apple freut sich wahrscheinlich, dass UPS beim Vertrieb geholfen hat und nun muss Apple langsam mal was unternehmen, damit T-Mobile nicht sauer wird. Als ob es wirklich ne ganze Woche dauert, so ne Lücke dicht zu machen... einfach paar Filter einsetzen und gut ist.
[ ] Du hast die bisherigen Diskussionen verfolgt und neue, zutreffenden Ansichten eingebracht
Kann Apple zumutbar kontrollieren, wohin Geräte aus dem Ladengeschäft gehen?
Nein
Kann Apple zumutbar kontrollieren, wohin Geräte aus dem Onlineshop gehen?
Ja
Kann sich Apple durch Lizenzverträge daran binden lassen, zumutbare Maßnahmen zu unternehmen, um die Exklusivität von Vertriebsregionen zu sichern?
Ja
Hallo,
eine Verschiebung müssen ja alle mittragen. Ich werde mir morgen und übermorgen nochmal die genaue Lage vor Ort anschauen (u.a. in einem belgischen Appleforum wird da heiß diskutiert).
Wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht, fahre ich nicht los und jeder bekommt sein Geld anfang nächster Woche zurück, wie im Eingangspost beschrieben. Dann kann man vielleicht später nochmal eine Aktion starten. In 1-2 Wochen ist die Lage auf dem Markt sicherlich entspannter, aber auch ich möchte JETZT mein 16GB in Händen halten.
Gruß
Flatty
rechtliche handhabe sehr wohl.
§812 und sogar § 985 bgb ( bei argl. Täuschung)
ZitatOriginal geschrieben von Caradrim
Huch, und was ist wenn man es nicht wieder herausgibt?
Wurde bereits gestern diskutiert, aber hier nochmal kompakt: sie könnten auf herausgabe (des gerätes oder z.b. Des verkaufserlöses) klagen.
Um druck auszuüben könnten sie die aktivierung mit dem nächsten update verweigern.
jay1981
Schnell bezahlt, alles gut!
Mich interesisert auch, ob man kostenfreie Bargeldabhebung heraushandeln kann. Zusammen mit 0% AUslandsaufschlag wäre das BÄÄM!
Stimmt.
Ich brauch(t)e das Geld... ![]()
http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=407979
Aber danach will ich auf Platinum umsteigen.
Bei der arglistigen Täuschung wird das Abstraktionsprinzip sogar durchbrochen.