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Das ist ja mal was Neues.
Ich wüsste derzeit juristisch nix, was dagegen spräche, dass Sie es zurückholen können. Einzig die AGB sind vielleicht heikel, aber auch da wüsste ich nicht, was dagegen spricht, die Belieferung nur in einem Land vorzunehmen.
Du hast das Gerät aufgrund des Kaufvertrages erhalten, der ist nun aber - angeblich - nichtig, da Du über deine Adresse arglistig getäuscht hast (und so die AGB aushebeln wolltest). Wenn man hier wirklich die arglistige Täuschung annimmt, dann wärest Du auch nicht mehr Eigentümer des Gerätes (Fachleute: Fehleridentität) und somit kriegen sie es von dir heraus.
Stelle meine Lösung gerne zur - juristischen(!) - Diksussion
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Gibts noch andere nette Angebote ausser Eprimo (wo ich war) und Vattenfall(wo ich nun bin)?
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Warum sollte es? Du hast eine falsche Adresse eingegeben. Zack aus.
Versötß aus Mindfactory gegen EU-Recht, weil sie nur nach Deutschland versenden (tun sie das?)
Flatty
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ich finde schon!
Video wäre eine idee! Könnte auch twittern! 
(bring mich nicht auf solche ideen)
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eben genau so: in alle/viele shops fahren. Ganz einfach wird das wohl wirklich nicht, aber einfach wäre ja auch langweilig
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1 Gerät pro Person... und pro Ladenlokal.
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Diese Argumentation ist nicht neu, besonders von mir immer betont worden und: Sie ist korrekt.
Gewährleistung hat aber länderspezifisch manche Tücken, besonders bei nicht so taufrischen Geräten wie dem 3G kann man damit ma Probleme bekommen.
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Zitat
Original geschrieben von Jumbo-Jet
Ich habe mein iphone 3g S aus belgien am 26 gekauft..jeder käufer darf nur ein iphone kaufen und muss sein personal ausweis zeigen...das war meine erfahrung in 2 shops.
die haben strikte anweisungen das man pro person nur 1 gerät mitnehmen darf
Danke für deinen Bericht
Pro Shop...... oder irre ich da?
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Sagt mal, wie siehts eigentlich mit der Barclaycard Platinum Double aus?
Zwar 95 EUR Grundgebühr pro Jahr, aber dafür 3,5 % Zinsen auf dem KK-Konto.
Die Barclay schrieb mir:
"Gern teilen wir Ihnen mit, dass Barclaycard Barclays Bank PLC der englischen Entschädigungseinrichtung FSCS (Financial Services Compensation Scheme) und darüber hinaus dem deutschen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen ist.
Auf Ihrem Kreditkartenkonto gehaltene Einlagen sind durch die englische Entschädigungseinrichtung bis zu einem Gegenwert von derzeit GBP 50.000,-- gesichert.
Ein darüber hinausgehender Betrag Ihrer Einlage ist durch den deutschen Einlagensicherungsfonds bis zu einer Grenze von EUR 150.000.000,-- abgesichert.
"
Ist das nicht auch ein gutes Angebot? (Die 95 EUR einmal außer Acht gelassen)
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Die nummern in der Shopsuche gehen nicht? Ich würde da aber nicht unbedingt schlafende Hunde wecken wollen...