Ne, die kriegen die auch nur von Apple / AT&T
Beiträge von flatty
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Zitat
Original geschrieben von shausch
Heute sind meine Xtra-Karten angekommen.Es liegt eine offene Rechnung bei, die auf meine "Firma" lautet und 10eur Startguthaben bezahlt haben möchte.
Als Zahlungsart ist allerdings "Zahlung erfolgte per Kreditkarte" im Kleinstgedruckten angegeben.
Hoffentlich hat das alles funktioniert, vielleicht rufe ich als Kunde einfach mal stichprobenartig einmal bei T-Mobile an, bis jetzt kann ich die Karten ja immer noch zurückschicken (ok, falls das "Firma" statt "Herr" in der Anrede von TM nicht wörtlich genommen wird, im gewerblichen Verkehr gibts nämlich kein Widerrufsrecht).Das ist alles normal. Bei webbestellungen taucht statt herr immer firma auf und die zahlung erfolgte mit der kk des Händlers" ist eben ein kauf über ein affiliate-programme,den tmo i.d.r.nicht wünscht
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Freie Läden oder craigslist. Da gibts die.
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Das Lösen vom Vertrag ist möglich, aber es setzt voraus, dass man es überhaupt erwerben kann, dafür brauchst Du eine SSN.
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Ich denke, dass das nicht das geringste Problem ist; Immerhin hat er ja die KK-Belege und wahrscheinlich kriegt er auch die Bestellbestätigung per Mail; Beides zusammen und noch der "Kaufvertrag" mit seinen Kunden macht dann wohl auch für's FA Sinn. Vorsteuerabzug - da gebe ich Dir Recht - geht nur mit ordentlicher Rechnung, aber auf die 19% würde ich dann auch noch verzichten.
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Eine Bewertung kann dann auch bis zu 3 Karten bedeuten. Also 3000 x 3 x 2 EUR = 18.000 EUR Provision. Dann gibts bei dem Umsatz noch eine nette KK kostenlos dazu... Das lohnt sich schon!
Und: Die 2 EUR sind noch großzügig! Das werden eher 4-7 EUR / Sale sein.
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es ist den händlern aber i.d.r. So nicht erlaubt. Wenn die auffliegen,dann sperren zanox und affili.net ganz fix die umsätze.
Sonst könnte ich mir ja auch selbst fast unbegrenzt viele karten ordern
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Kann man auszahlen lassen.
Ja, immer zwischen 3 und (eben wie oben genannt) 25 Karten pro Einschreiben
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Zitat
Original geschrieben von TheCapture
Tmöbel können auch sims mit 30 sgh verschenken, denn VERPFLICHTET das guthaben auszuzahlen sind sie nicht !Erst RS zu diesem Thema betrachten, dann posten.
Dies ist bereits für andere Fälle von verfallenden Guthabenkarten geklärt, sodass eine Verpflichtung sich offenbar aus den Grundsätzen der §§ 812 BGB ergibt.
Also: Anspruch (+)
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Ich habe derzeit Ärger; Hatte 25 Xtras bei T-Mobile gekündigt, insgesamt 150 EUR. Das war im Februar (per Einschreiben). Ein befreundeter Anwalt hatte nun vor 2 Wochen nochmal nachgehakt (was ich bis dahin auch schon 4x per Fax tat- ohne Erfolg, das Einschreiben scheint verlorengegangen zu sein, ist lt. Post aber angekommen).
Bin da derzeit also vorsichtig