Beiträge von flatty

    Zitat

    Original geschrieben von betriebsdirektor
    Wenn du es dann einfach nicht abholst, hast du es nie bekommen!
    Also wenn die es ganz richtig machen wollen, schicken sie ein "Einschreiben einwurf". Hier bestätigt nämlich der Postbote per Unterschrift, dass er es in den Briefkasten des Empfängers geworfen hat, als den unmittelbaren Herrschaftsbereich des Empfängers, so dass dieser auch hätte Kenntnis davon nehmen können.



    Oh, BGB-AT für... naja, für wen eigentlich?


    Wenn, dann richtig!
    Das, was Du da schreibst, nennt sich Zugangsvereitelung und führt zu einer Zugangsfiktion. Die Sache mit dem Einwurfeinschreiben hat auch ein Problem, wenn man es "GANZ"(!) richtig machen will. GANZ richtig geht es nur mit der Zustellung durch GV.

    Zitat

    Original geschrieben von chrissniper
    [NUR EIN KONSTRUIERTES BEISPIEL]
    Stellt Euch mal vor, ihr erwerbt etwas online für 9,99 und zahlt per Überweisung. Durch einen unglücklichen Zufall, Unachtsamkeit, Irrtum überweist ihr per Online-Banking 99,99. Das Unternehmen liefert die bestellte Ware. Ihr stellt den Fehler erst fest, als ihr 3 Tage später Kontoasuzüge holt. Ihr reklamiert und bekommt als Antwort "Sie haben bezahlt, wir haben geliefert. Selber Schuld, wenn sie nicht richtig aufpassen."


    Schau Dir mal § 812 Abs. 1 S.1 (1. Alt.) an.


    Es gibt für sehr viele Probleme eine rechtliche Lösung, die für Deinen Fall ist eben eine andere, als die Lösung für den Unimall-Fall und daher führt das auch zu verschiedenen Ergebnissen.


    Es grüßt,
    Flatty

    So, für alle, die nicht wissen, was sie nun tun sollen, die aber nicht damit einverstanden sind, dass sich Unimall aus der Affäre windet, hier ein Formulierungvorschlag:


    A. Ware noch nicht geliefert
    B. Ware geliefert, Anfechtung erhalten
    http://rapidshare.de/files/41302811/unimall.rtf.html


    Ich persönlich würde bei Nichterhalt der Ware noch ein paar Tage abwarten (s.o.), um die Unverzüglichkeit noch deutlicher herauszubringen.


    Jeder sollte sich selbst überlegen, ob er das Risiko eingehen will, dass Unimall klagt und vielleicht aufgrund unglücklicher Umstände letztendlich Recht bekommt.



    Viel Erfolg.


    (EDIT) Ich empfehle den Versand per Fax. Nicht, weil der Zugang dann zu 100% beweisbar ist, sondern weil der dadurch hinterlassene Eindruck einfach besser ist, als per Mail (EDIT)