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Original geschrieben von blumengott
Ach bitte. Wie wir alle seitenlang im TPH-Thread gelernt haben, ist eine sog. "Anfechtung ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich)" nach ständiger Rechtsprechung problemlos innerhalb von 10 Tagen, im Extremfall sogar bis zu 14 Tagen, möglich.
Deine drei oder vier Tage sind nicht haltbar. Das weiß auch deine RSV.
Gut, dass ich auf keine RSV angewiesen bin.
Was für eine "ständige RS" du hier meinst, ist mir nicht bekannt, ich konnte zu solch willkürlich großzügigen Fristen in einem so simpel gelagerten Fall nichts finden. Am gleichen Tag ist's sicher nicht zu verlangen, aber 3 Tage später ist doch was anderes.
Im Zweifel wird es ohnehin ein Gericht entscheiden müssen, welches ganz frei vorgehen kann; Mein Rat wäre jedoch, es darauf ankommen zu lassen, ob Unimall merkt, dass sie einfach mal im Unrecht sind.
Flatty
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Die Lücke wurde am 06.01.2009 entdeckt und sofort geschlossen. Gem. § 119 BGB fechten wir daher einen etwaigen Kaufvertrag aus Ihrer Bestellung vorsorglich an
Damit ist die Sache wohl fast gelaufen - für Unimall! - : am 6.1. entdeckt und erst heute angefochten. ICH würde mich damit nicht so einfach abspeisen lassen und darauf verweisen, dass die Anfechtung nicht unverzüglich erfolgte und daher unwirksam ist.
Flatty
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Original geschrieben von prana
flatty: Verstehe ich Dich richtig, dass wenn sie innerhalb von 3-4 Tagen nicht widersprochen haben sie es sogar losschicken MÜSSEN? Dann frag ich mich, warum sie nicht langsam mal widersprechen, der Fehler scheint ja bekannt zu sein...
Weil Sie offenbar juristisch nicht so gut beraten sind. Sie kommen nur aus der Sache heraus, wenn Sie UNVERZÜGLICH (und das ist ein juristischer Gummi-Begriff) eine Anfechtung wg. Irrtums erklären. Ansonsten besteht der Anspruch auf die Kaufsache fort = Sie müssen liefern / dürfen nicht zurückfordern.
Flatty
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Original geschrieben von Eldschi
Ein Drohen mit Anwalt hilft da imho wenig.

Da sind vieeele juristische Irrtümer in einem Text verpackt gewesen, daher hier nochmal korrekt:
- Fax (besser Einschreiben) an den Prämienversprecher mit Fristsetzung zur Zahlung
- Nach Fristablauf gerichtlichen Mahnbescheid über http://www.online-mahnantrag.de/ beantragen.
Das sind die zu gehenden Schritte. Alles andere ist überflüssig.
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Original geschrieben von hurgh
Und nur zur Info die vorsätzliche Angabe falscher Daten ist eine Straftat.

Das stimmt so kategorisch nicht
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Haltet mal die Füße still, falls ihr nix bekommt. Noch ein paar Tage abwarten und dann nachhaken, denn:
Wir haben alle eine Auftragsbestätigung erhalten (eine unbeschränkte)
UND
gegenüber uns allen wurde dann bis zu dem Zeitpunkt nicht die Anfechtung erklärt
Dann ist es zu spät und wir haben einen Anspruch auf die Erfüllung des Vertrages.
Ich warte bis Dienstag ab.
Es grüßt,
Flatty
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Original geschrieben von TopFashion
Stand auf deinem Vertrag drauf, was versprochen worden ist?
Abgesehen davon, dass ich solche Details IMMER auch auf dem Mobilfunkvertrag vermerke, ist das egal. Wie ich schon schrieb, ist das dem Leasing sehr ähnlich und da steht im Leasingvertrag auch nicht, zu welchen Umständen der Kaufvertrag zustandekommt.
Flatty
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Hallo,
ja es geht. Begründung? Ist so! Zu Prepaidguthaben gibt es Urteile, an die sich z.B. T-Mobile gebunden fühlt, gerade kürzlich habe ich wieder eine Hand voll Xtra Karten liquidiert.
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MüKo-Roth § 313 Rn. 221 f. führt das am Beispiel eines Leasingverttrages (der auf andere Dreiecksverhältnisse erweiterbar ist) aus. T-Mobile weiß ja ganz genau, dass der Kunde vom Händler etwas erhält, was ihn zum Vertragsschluss bewegt, sei es ein Handy oder eben eine Auszahlung.
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Naja, sooo einfach ist das nicht unbedingt. Wer Lust hat, kann sich ja mal mit den Voraussetzungen des § 313 BGB auseinandersetzen.