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Einfach die Reise nicht antreten.
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Einfach die Reise nicht antreten.
Ups:
http://www.affiliateundrecht.d…uchungen-32-O-501-08.html
Zitat
Die auf Grund diese Buchungsvorgänge von der Verfügungsbeklagten beanspruchten Provisionen, welche die Verfügungsklägerin zum großen Teil bereits bezahlt hat, übersteigen zum Teil den jeweiligen Buchungswert erheblich. Eine tatsächlich Inanspruchnahme der gebuchten Reiseleistung durch die Mitarbeiter der Verfügungsbeklagten erfolgte regelmäßig nicht.
Das klingt stark nach den früher so beliebten Flugbuchungen, bei denen man sich nach NoShow die Steuern + Gebühren auszahlen ließ.
Ich glaube, man sollte aufpassen, dass nun auch nicht mehr Kinder und Partner bei Zanox Bestellungen durchführen.
ZitatOriginal geschrieben von Handysammler0815
mal was anderes:
liefergarantie: liefergarantie heißt laut recht,
.. alleine der Satz leitet ja schon ein, von welch juristischem Fachwissen der Rest des Beitrages geprägt ist...
Zitat
das ein artikel vom verkäufer (also quelle) sofort versandfertig also lagermässig vorrätig ist. die liefergarantie ist damit erfüllt, wenn der artikel bis zum angegebene zeitpunkt einem drittanbieter (in dem fall dhl) übergeben wurde.
[...]
also, ich würde mir zur ganzen aktion keine hoffnung machen
Falsch. Es geht um den Empfang beim Kunden, so war es auch in den Aktionsbedingungen klar beschrieben, alles andere würde auch keinen Sinn machen.
Auch nicht "laut recht"...
ZitatOriginal geschrieben von demichve
Also werden sie dem Kunden anbieten, den Artikel zurück zu schicken oder ihn so zu nehmen, wie er ist. Ich wüsste keinen Grund, warum sie etwas erstatten sollten.
Weil die Kunden das haben wollen und ein Vertrag über genau das (100 EUR STGH) zustandegekommen ist.
Flatty
Hallo Thomas,
stimmt, das steht mir wohl bevor. Aber ich bin da ganz gelassen und will doch mal sehen, ob Otto damit durchkommt. Die Sache ist - Otto hat verschlafen, den Fehler schnell zu beseitigen - recht klar.
Jepp, mehrere, auch von Bekannten und Freunden, also so ist alles in trockenen Tüchern
Anruf von Otto:
"Das ist seit Anfang an bekannt gewesen bei uns, dass das dort falsch stand, die Verantwortlichen waren jedoch im Urlaub. Das Geld werden Sie nicht bekommen."
Schwache Ausrede, m.E. sind sie da nicht mehr "unverzüglich" tätig geworden, falls sie vorhatten/vorhaben, den Irrtum anzufechten.
Mal sehen, was sich nun tut,
Ja, klappte bei mir gerade auch!
Danke für die Info