Danke für die zwei karten!
Beiträge von flatty
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Die Aktion läuft wieder:
http://kdg.conrad.de/kdg/contr…gemenu&loc=3&ziel=796-793 -
Nein, muss sie nicht
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Bei mir meckert er, die Zielrufnummer sei ungültig
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Hallo,
ich suche derzeit ein sehr preiswertes IMAP-IDLE-Fähiges Handy/Smartphone. Kann total simpel sein (also preiswert),muss nur dieses Feature haben. Nachdem ich feststellte, dass ich mit einem BB 6230 ohne BB Service nicht arbeiten kann, muss nun ein Ersatz her (Unterwegs Push Mail mit Simyokarte).
Es grüßt,
Flatty -
Sorry, ich dachte, dass es um 10 pro Kunde geht.
Hat noch jemand ein paar Argumente, die mir Lexmark nächste Woche bringt? Ich bin von meinem Unrecht nicht so wirklich überzeugt.
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Zitat
Original geschrieben von s-elch
Versteht sich das nicht von selbst? Ansonsten wäre das ja ein schöner Trick: Gerät kaufen, Bonus einstreichen, Gerät verkaufen, der nächste streicht wieder den Bonus ein ... Lustige Kreiselspiele kann man damit veranstalten.habe ich auch überlegt, stimmt. Aber: Wer Geräte kauft, um sie - regelmäßig - zu verkaufen, ist Wiederverkäufer und diese sind von der Aktion ausgenommen, also auch mein Verkäufer (>1000 Bewertungen bei Ebay).
ZitatOriginal geschrieben von Der-Udo
Schade, dass die Aktion auf 2 bestimmte Geräte eingeschränkt ist
Nö. 10!
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Zitat
Original geschrieben von van Dusen
Also: Wie käme ich da auf unter 200 Euro? Ich komme immer auf knapp 300 Euro,Schau mal bei Ebay. Aber: Es hakt derzeit etwas, s.
hier -
Twenty4help hat mich an Lexmark verwiesen, dort habe ich nun mit einem Herren gesprochen, der bei Nennung des Verkäufernamens seufzte...
"Der Händler verkauft offenbar Gebrauchtware als Neuware.."
(bei mir stand drin: Gebraucht, max. 100 Seiten gedruckt)Aber: Selbst wenn es so wäre: Nirgends in den Teilnahmebedingungen steht, dass es Neuware sein muss.
Dann verwies er noch auf den Absatz:
ZitatDas Angebot durch Lexmark gilt nicht für Produkte, die bereits Gegenstand von anderen von Lexmark
durchgeführten verkaufsfördernden Maßnahmen (z.B. Promotion-Aktionen, Preisnachlässen) oder speziellen
Vereinbarungen (z.B. Projektpreis) mit Lexmark sind, die innerhalb des unter Ziffer 3 genannten
Aktionszeitraums durch Lexmark angeboten werden. Generell gilt, dass Aktionsangebote von Lexmark nicht
miteinander kombiniert werden können. Diese Aktion gilt nicht für Produkte, die Gegenstand eines
Komplettpreis-Angebotes (Bundles) sindIch habe aber nichts mit Lexmark vereinbart! Was der Händler mit Lexmark evtl. vereinbart hat, kann aber nicht das beeinflussen, was zwischen mir und Lexmark läuft, wenn ich nichts davon weiß.
Man will mir nun bis Mittwoch eine Stellungnahme aus der Rechtsabteilung zukommen lassen, die erläutert, warum ich keinen Anspruch auf die CashBack-Zahlung habe.
Ich bin sehr gespannt. Wenn sich Lexmark da nicht
ZU knocker:
Der Händler hat Schmuh gemacht, klar. Aber: Vorerst will ich Cashback. Nur wenn ich da innerhalb der einmonatigen Widerrufsfrist nicht weiterkomme, kriegt der Händler die Kiste zurück.Flatty
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