Also, zu unterscheiden ist es in zwei bereiche:
1. Strafrechtlich
2. Zivilrechtlich
Zu 1.)
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§ 256 a StGB Erschleichen von Leistungen
I. Wer die Leistungen eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes ... in der Absicht erschleicht, das Entgeld nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
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Ob das Netz öffentlichen Zwecken dient, ist aber stark zu bezweifeln, so müssen z.B. Grundstücksübergreifende Netze bei der Regulierungsbehörde gemeldet werden.
Das wäre aber der einzige Punkt, der mir da so spontan zu einfällt.
zu 2.)
Du nutzt Leistungen, die im Allgemeinen kostenpflichtig sind; Sei es auch nur eine dahintergeschaltete Flatrate;
Du kannst das im Moment der Nutzung nicht beurteilen, könntest also mit dem schlimmsten rechnen. Der Eigentümer der Einrichtung kann von Dir einen Schadensersatz verlangen, soweit er einen solchen nachweist (was bei einer Flatrate z.B. schwer sein dürfte)
Zivilrechtlich habe ich hierbei aber die wenigsten Bedenken.
Praxis
Ich habe ein ungutes Gefühl, wenn ich persönlich Daten über offene, fremde Netze sende; Könnte doch auch ein "Honeypot" sein, der nur auf Deine Mails wartet. Wenn die Erna von gegenüber wieder den ganzen Tag aus dem Fenster guckt wird sie auch nicht sofort auf die Idee kommen, dass Du gerade WLAN'st, sondern wg. des merkwürdigen Menschens, der dort rumlungert, die Grün-Weissen rufen.
Wenn es erstmal soweit ist, werden die Herren nicht nach einer kurzen Erläuterung wieder abziehen.
Für den kurzen Check der Bahnverbindung sicher noch vertretbar, alles weitere sollte man aber tunlichst unterlassen
BTW: Unter http://www.world-of-hotspot.de gibt es nach der (kostenlosen) Registrierung derzeit nocht 10 Stunden konstenloses Hotspot-Surfen, da ist man auf der sicheren Seite!
Gruß
Flatty