Beiträge von flatty

    Mein Vorschlag:


    Logfiles NICHT benutzerbezogen auswerten und "private" Seiten sperren mit Hinweis, der Admin kann es wieder entsperren. Ist zwar erstmal mehr arbeit, sollte aber geben.


    Evtl. Rundmail versenden und mit Hinweis auf Traffic nochmal erinnern, dass das priv. Surfen unerwünscht ist.


    Ob rechtlich haltbar ist mir nicht klar, aber:


    Jedem das Internet wegnehmen, nur denen den Zugang freischalten, die der Datenauswertung zustimmen. Könnte aber vlt. bei einigen Freidenkern Probleme geben, die beruflich drauf angewíesen sind und da nicht mitspielen.

    Zitat

    Original geschrieben von Taylormade


    Zum Anwalt des Vertrauens marschieren und Rat einholen. Der wird genaum beurteilen können, ob der Mietrückstand bereits zur Kündigung ausreicht Gruß, Taylormade


    Mietrückstand als Kündigungsgrund


    Folgendes muss erfüllt sein:


    -bei zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand ist oder


    -wenn über einen längeren Zeitraum nur Teilbeträge der Monatsmiete bezahlt wurden und der Rückstand insgesamt zwei Monatsmieten beträgt.



    Gruß
    Flatty

    Zitat

    Original geschrieben von häuptl. ziroccan
    nach 3 nicht gezahlten mieten hast kann er vermieter die wohnung räumen lassen


    Falsch, es steht ihm nur die außerordentliche, fristlose Kündigung zu ( § 543 BGB). DIESE trotz Weigerung des Mieters durchzusetzen bedarf öffentlicher Vollstreckung, diese wiederum dauert seeehr lange. Der Mieter erhält den Termin der Räumung mitgeteilt; Zahlt er die ausstehende Miete dann noch, geht das Spielchen wieder von vorne los.

    Hallo,


    diese "Eigenbedarfskündigung" ist nur möglich, wenn man dieses bereits im Mietvertrag festgelegt hat. Hingegen kannst Du Sanierungs/Modernisierungsarbeiten durchführen, die den Wohnwert nachhaltig steigern und die ein Verlassen des Mieters erfordern.


    Genaueres recherchiere ich noch.


    Ich denke aber, dass Du so einem sturen Mieter auch nicht kommen kannst, das Recht auf Wohnraum ist nun mal ein sehr gut geshütztes Recht.


    Am besten zum Anwalt, der wird einen Mahnbescheid erlassen, bei Nichtzahlen Vollstrecken, bei mangelndem Erfolg dann die Zwangsräumung, das Ganze Prozedere dauert ca. 1,5 Jahre, Deine Wohnung sieht danach aus wie Sau und Du bleibst auf mehren Tausend Euro sitzen


    Gruß
    Flatty, beschäftigt in der Wohnungswirtschaft