Hallo tontraeger,
aus der Ferne ist schwer zu beurteilen, wo es genau hakt. Ich hatte schon diverse Kunden mit verschiedensten BNG-Fehlerbildern.
Grundsätzlich ist bei Nichterfüllung eines Vertrages eine Sonderkündigung möglich. Dabei ist es, wie von horstihorsthorst schon geschrieben, wichtig, eine Frist zur Behebung zu setzen.
Ich drücke dir beide Daumen, dass sich die Sache bald aufklärt. Ein fester Ansprechpartner beim Anbieter wäre in diesem Fall Gold wert.
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Es grüßt herzlich Nadine B. von Telekom hilft