Beiträge von yoggibear

    Rotkäppchen auf Amtsdeutsch


    Ich hoffe, der war noch nicht da:


    Im Kinderanfall unserer Stadtgemeinde ist eine hierorts wohnhafte, noch unbeschuhlte Minderjährige aktenkundig, welche durch ihre unübliche Kopfbedeckung gewohnheitsmässig Rotkäppchen genannt zu werden pflegt. Der Mutter besagter R. wurde seitens ihrer Mutter ein Schreiben zustellig gemacht in welchem dieselbe Mitteilung ihrer Krankheit und Pflegebedürftigkeit machte, worauf die Mutter der R. dieser die Auflage machte, der Grossmutter eine Sendung von Nahrungs- und Genussmittel zu Genesungszwecken zuzustellen.


    Vor ihrer Inmarschsetzung wurde die R. seitens ihrer Mutter über das Verbot betreffs Verlassens der Waldwege auf Kreisebene belehrt. Dieselbe machte sich infolge Nichtbeachtung dieser Vorschrift straffällig und begegnete beim übertreten des amtlichen Blumenpflückverbotes einem polizeilich nicht gemeldeten Wolf ohne festen Wohnsitz. Dieser verlangte in gesetzmässiger Amtsanmassung Einsichtnahme in das zu Transportzwecken von Konsumgütern dienende Korbbehältnis und traf in Tötungsabsicht die Feststellung , dass die R. zu ihrer verschwägerten und verwandten, im Baumbestand angemieteten Grossmutter eilend war.


    Da seitens des Wolfes Verknappungen auf dem Ernährungssektor vorherrschend waren, fasste er den Entschluss ,bei der Grossmutter der R. unter Vorlage, falscher Papiere vorsprachig zu werden. Weil dieselbe wegen Augenleidens Krank geschrieben war , gelang dem in Fressvorbereitung befindlichen Untier die diesfallsige Täuschungsabsicht , worauf es unter Verschlingung der Bettlägerigen einen Strafbaren Mundraub zur Durchführung brachte. Ferner täuschte das Tier bei der später eintreffenden R. seine Identitaet mit der Grossmutter vor, stellte ersterer nach und in der Folge durch Zweitverschlingung der R. seinen Tötungsvorsatz erneut unter Beweis.


    Der sich auf einem Dienstgang befindliche und im Forstwesen zuständige Waldbeamte B. vernahm Schnarchgeräusche und stellte der Urheberschaft seitens des Tiermaules fest . Er reichte bei seiner vorgesetzten Dienst- stelle ein Tötungsgesuch ein das dortseits zuschlägig beschieden und pro Schuss bezuschusst wurde. Nach Beschaffung einer Pulverschiessvorrichtung zu Jagdzwecken gab er in wahrgenommener Einflussnahme auf das Raubwesen einen Schuss ab. Dieser wurde in Fortführung der Raubtiervernichtungsaktion auf Kreisebene nach Empfangnahme des Geschosses ablebig.


    Die gespreizte Beinhaltung des Totgutes weckte in dem Schussgeber die Vermutung, dass der Leichnam Menschenmaterial beinhaltete . Zwecks diesbezüglicher Feststellung öffnete er unter Zuhilfenahme eines Messers den Kadaver zur Todvermarktung und stiess hierbei auf die noch lebhafte R. nebst beigehefteter Grossmutter. Durch die unverhoffte Wiederbelebung bemächtigte sich beider Personen ein gesteigertes , amtlich nicht zulässiges Lebensgefühl , dem Sie durch groben Unfug, öffentliches Ärgernis erregenden Lärm und Nichtbeachtung anderer Polizeiverordnungen Ausdruck verliehen ,was ihre Haftpflichtmachung zur Folge hatte. Der Vorfall wurde von den Kulturschaffenden Gebrüdern Grimm zu Protokoll genommen und starkbekinderten Familien in Märchenform zustellig gemacht.


    Wenn die Beteiligten nicht durch Hinschied abgegangen und in Fortfall gekommen sind sind dieselben derzeit noch lebhaft !

    Die Story ist wahr:


    In Charlotte (NC) kaufte ein Rechtsanwalt eine Kiste mit sehr seltenen und
    sehr teuren Zigarren und versicherte die dann, unter anderem gegen
    Feuerschaden.


    Über die nächsten Monate rauchte er die Zigarren vollständig auf und
    forderte von der Versicherung den ihm entstandenen Brandschaden ein. In
    seinem Anspruchsschreiben führte der Anwalt aus, dass die Zigarren "durch
    eine Serie kleiner Feuerschäden" vernichtet worden seien. Die Versicherung
    verweigerte die Schadens- Regulierung mit der Begründung, die Zigarren wären
    bestimmungsgemäß verbraucht worden.


    Der Rechtsanwalt klagte vor Gericht...... und gewann!


    Das Gericht stimmte mit der Versicherung überein, dass der Anspruch
    unverschämt sei, doch ergab sich aus der Versicherungspolice eindeutig, dass
    die Zigarren gegen jede Art von Feuer versichert seien und
    Haftungsausschlüsse nicht bestünden. Folglich müsse die Versicherung zahlen,
    schließlich hätte sie diesen Vertrag selbst unterschrieben.


    Statt ein langes und teueres Berufungsverfahren anzustrengen, akzeptierte
    die Versicherung das Urteil sofort und bezahlte $ 15.000 an den
    Rechtsanwalt, der seine Zigarren in "zahlreichen Feuerschäden" verloren
    hatte.



    Aber jetzt kommt das Beste:


    Nachdem der Anwalt den Scheck der Versicherung eingelöst hatte, wurde er auf
    deren Antrag wegen "24 Fällen von Brandstiftung" verhaftet. Unter Hinweis
    auf seine zivilrechtliche Klage und seine eigenen Angaben vor Gericht, wurde
    er wegen vorsätzlicher Inbrandsetzung seines versicherten Eigentums zu einer
    Freiheitsstrafe von 24 Monaten (ohne Bewährung) und einer Geldstrafe von $
    24.000 verurteilt

    "Star Wars Kid" verlangt 200.000 Euro Schadensersatz


    Durch seine groteske Imitation von Darth Vader war ein kanadischer Teenager zu zweifelhafter Berühmtheit gekommen. Mitschüler hatten ein Video seiner 'schauspielerischen Glanzleistung' ins Internet gestellt, wie bereits bei SSN berichtet wurde.
    Dort avancierte der lustige Streifen zum Kult. Nun hat Tubby Ghyslain Raza (15), der besser unter dem Namen 'Star Wars Kid' bekannt ist, Schadensersatz von seinen Klassenkameraden verlangt. Wegen des Filmes machten sich alle über ihn lustig.
    Er verließ seine Schule und musste sich sogar in psychiatrische Behandlung begeben. Deshalb verlangt er jetzt 200.000 Euro als Wiedergutmachung. Es waren bereits 4.000 Dollar für Tubby gespendet worden - erhalten hat er diese bis heute jedoch nicht.


    Meldung bei: SternShortNews
    Quelle: Blick Online

    Ein Elektro-Freak läuft durch die Innenstadt. An einer
    Fußgängerampel stellt sich ein Japaner neben ihn, stellt
    seine schweren Koffer ab und beginnt mit einem Kugelschreiber
    zu telefonieren.
    Der Elektroniker ist ganz erstaunt über das kleine Handy und
    fragt den Japaner, ob er es ihm abkaufen könnte.
    Dieser gibt sich einverstanden, es müsse nur noch über den
    Preis verhandelt werden. Der Elektroniker bietet 1000 Euro.
    Aber dem Japaner ist das zu wenig, er geht weiter.
    An der nächsten Ampel bleibt er wieder stehen und führt eine
    Telefon-Konferenz mit Tokyo und New York. Der Elektroniker
    wird immer begeisterter und bietet jetzt 5000 Euro. Doch der
    Japaner lehnt abermals ab. Er nimmt seine beiden Koffer und
    eilt weiter.
    In einem Café treffen sich die beiden Männer wieder. Der Japaner
    ist gerade dabei mit Hilfe seines Kugelschreiberhandys die
    neuesten Börsendaten aus Tokyo abzurufen.
    Nun hält es der Elektroniker nicht mehr aus und er bietet
    10.000 Euro. Da willigt der Japaner ein und übergibt dem
    Überglücklichen den Kugelschreiber.
    Der Elektroniker nimmt seine neue Errungenschaft überglücklich
    an sich und will gehen. Da zeigt der Japaner auf seine beiden
    schweren Koffer und sagt:
    "Halt, ohne die beiden Akkus geht nichts!"

    Begegnen sich zwei Schotten auf der Straße, der eine mit
    einer Rolle Klopapier unterm Arm. Sagt der andere:
    "Ey, McGregor, was bist Du wieder verschwenderisch! Eine
    ganze Rolle Toilettenpapier..."
    "Was heißt hier verschwenderisch?!", kontert der erste,
    "die habe ich eben von der Reinigung geholt."

    Ey Amet, weisch i geschter in ikea, hab i gsucht so Lampe
    für mein Dusche. Bin gegangen zu Infofrau und hab i gsagt,
    duschlampe?
    Ey, jetzt Hausverbot, warum???




    Ein Ungare nimmt an einem finnischen Holzhackerwettbewerb
    teil und fällt zum Erstaunen seiner schwergewichtigen
    Gastgeber die Bäume schneller als alle anderen, trotz
    seiner bescheidenen Grösse. Auf die Frage, wo er denn
    das Holzhacken gelernt habe, antwortet er: "In der Wüste."
    "Aber in der Wüste gibt es doch gar keine Bäume!",
    wenden die Finnen ein.
    Antwortet der Ungare trocken: "Nein, jetzt nicht mehr!"




    Ein Polizist sieht am Schaufenster einer Tierhandlung
    einen Jungen, der mit dem Zeigefinger langsam die Scheibe
    hoch- und runterfährt.
    "Was machst du da?" fragt der Polizist.
    "Sehen Sie, Herr Wachtmeister" sagt der Junge, "Sie müssen
    ganz genau hingucken. In dem Aquarium hinter der Scheibe
    sind Fische. Wenn ich mit dem Finger an der Scheibe hoch-
    und runter rutsche, folgen die Fische meinem Finger nach.
    Weil eben Organismen mir höherer Intelligenz den Organismen
    mit niederer Intelligenz ihren Willen aufzwingen."
    Spricht's und geht. Nach einer Stunde kommt der Junge wieder
    vorbei. Starr steht der Polizist vor der Scheibe, öffnet den
    Mund zu einem schmalen Oval, verharrt einen Moment, schließt
    den Mund, entspannt und beginnt von neuem...