Beiträge von yoggibear

    Zitat:
    --------------------------------------------------------------------------------
    Original geschrieben von stwline
    Hallo TTler,


    - kauft Ihr Knaller, wenn ja, in welchem Wert ?
    - trinkt Ihr Alkohol, wenn ja, bis zum "gehtnichtmehr" ?
    - was gibts zum Abendbrot ?(aufgrund der grossen Beteiligung am Heiligabendessen Thread)
    - geht Ihr Neujahr essen ?


    --------------------------------------------------------------------------------
    1. Weiß ich noch nicht, muss erst noch Inventur vom letzten Jahr machen und mit meinen Kindern reden, was die so wünschen (sollte Nachschub nötig sein, dann bis 50 €)
    2. ja, aber nicht bis zum "gehtnichtmehr" (man wird halt doch älter:D)
    3. Raclette (leckere Sache, Kalorien in kleinen Dosen, aber dafür länger getreu dem Motto: Ist die Figur schon ruiniert, isst´s sich gänzlich ungeniert:D )
    4. weiß ich noch nicht, muss mal meine bessere Hälfte kontaktieren


    Ich wünsche allen noch Frohe Festtage und ein Gutes Rüberkommen ins neue Jahr 2004

    Zum Mittagessen Linsen mit Speck,


    zum Abendessen Forellen mit Kartoffelsalat (natürlich selbstgemacht! (der Kartoffelsalat, um Mißverständnissen vorzubeugen:)))



    Ansonsten wünsche ich allen TT`lern Frohe Weihnacht und einen Guten Übergang ins neue Jahr 2004

    Vor allem hast Du ein Problem, wenn der Versicherer den Vertrag gekündigt hat, einen Nachfolgevertrag bei einem anderen Versicherer zu bekommen.


    In der Haftpflichtversicherung muss Dich zwar jeder Versicherer aufnehmen. Aber eine eventuelle Kaskoversicherung wird dann sehr wahrscheinlich nicht mehr angenommen! Hier haben die Versicherer sehr restriktive Annahmerichtlinien.

    Hartwachs auf die Windschutzscheibe ist nicht zu empfehlen. Nachts bei Gegenverkehr siehst Du nichts mehr durch die Scheibe. Nicht umsonst werden bei einer Wagenwäsche mit Wachs in der Waschstraße Mittel mitgegeben, mit denen man das Wachs von der Windschutzscheibe wieder abwischen kann.


    Es kann auch an den Wischerhaltern liegen, wenn Geräusche beim Wischen auftreten (falscher Winkel zurScheibe etc.).


    Wenn das Auto gerade mal ein Jahr alt ist, würde ich mal beim Händler nachfragen. Sollte kulanterweise von diesem behoben werden.

    Es gibt die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit. Dies ist fast immer der 01.01. eines jeden neuen Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Das Kündigungsschreiben muss dem Versicherer deshalb bis 30.11. des alten Jahres vorliegen. Der Zug ist also abgefahren. Der Poststempel vom 01.12. bringt meiner Meinung nach gar nix, da die Frist verstrichen ist.


    Kleiner Tipp: Es besteht jedoch noch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung bei einer Beitragserhöhung - und zwar auch dann, wenn diese sich z.B. aus einer neuen Typ- oder Regionalklasse ergibt. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und beginnt, nachdem dir die Mitteilung zugegangen ist. Wirksam wird die Kündigung zu dem Zeitpunkt, an dem die Beitragserhöhung erfolgt. Er müsste mittlerweilen ein Schreiben seiner Versicherung vorliegen haben, in dem der Beitrag für 2004 erläutert wird. Mit 90%iger Wahrscheinlichkeit bedeutet das für ihn auch eine Beitragserhöhung.