-
Spracheingabe oder Tastatur jeweils Minus - benutzen.
Hört sich zunächst gut an.
Aber:
Der für die Eingabe zur Verfügung stehende Zahlenblock ist auf die DTMF-Töne 0-9,*,# beschränkt.
Ich erinnere mich allerdings, dass ich irgendwo einen Ton-Generator haben muss, den ich vor die Sprechmuschel halten kann, um Zeichen (alphanumerisch) einzugeben. Wären damit andere DTMF-Töne als die vorgenannten möglich? Wenn ja, würde ich mich mal auf die Suche begeben (auch für künftige Fälle). Das Teil schlummert sicher noch in einer der Kisten mit älterem Telefon-Equipment.
Ansonsten versuche ich einfach mal die Variante ohne Bindestriche. Das überflüssige Leerzeichen im Verwendungszweck hat die o2-Platform schließlich widerspruchslos akzeptiert.
-
Meine LOOP-Rufnummer hat sich nach ausgehender Portierung geändert. Daher muss ich den Verwendungszweck meines DA anpassen.
Die SMS an 56656 ergab einen Verwendungszweck nach dem Muster: 0163-708xxxx-xxxx.
Da ich kein Online-Banking nutze und den DA in einem Sprachcomputer anpassen muss, habe ich Bedenken wegen der beiden Bindestriche. Wenn ich den Auftrag per Spracheingabe erteile, kann ich nicht ausschließen, dass zwischen den einzelnen Ziffernblöcken das ausgeschriebene Wort "Bindestrich" erscheint. Nutze ich die Telefontastatur, weiß ich nicht, wie ich den Bindestrich realisieren soll.
Der HP von o2 ist zu entnehmen, dass der Verwendungszweck "genau" der SMS von 56656 entsprechen muss, weil ansonsten zurückgebucht wird. Ist es trotzdem möglich, die Bindestriche wegzulassen? Bei meinem jetzigen VZ hat sich zwischen den Prüfziffern ein Leerzeichen eingeschlichen, welches keine Auswirkungen hat.
Gibt es Erfahrungen?
-
Welcher Prüfalgorithmus?
Ich habe das so verstanden, dass dem Überweisenden der bei der Empfängerbank gespeicherte Name des Empfängerkontos angezeigt wird - es obliegt dann dem Überweisenden, ob er die Überweisung dann tatsächlich freigeben möchte - oder eben auch nicht.
So ist es. Der Überweisende wird lediglich darauf aufmerksam gemacht, dass seine Empfängerangabe nicht vollumfänglich mit dem tatsächlichen Empfänger des zu überweisenden Betrags übereinstimmt und ihm damit die Möglichkeit eröffnet, Fehlüberweisungen vor Ausführung noch zu stornieren. Die Aufhebung der zu Zeiten der "gelben Zettel" bestehenden Prüfungspflicht hatte eine Rückbuchung irrtümlicher Überweisungen nahezu unmöglich gemacht.
Und ja, wie schon angemerkt wurde, hatten es die Banken mit der seinerzeitigen Prüfungspflicht nicht wirklich genau genommen - nur ging diese Nachlässigkeit seinerzeit zu Lasten der Bank und nicht des Bankkunden. Ich hatte den Wegfall dieser Prüfungspflicht damals sehr bedauert - hatte sie die Angabe eines Zahlungsempfängers doch ad absurdum geführt.
-
In meinem Fall hat Paypal den strittigen Betrag incl. Gebühren und Auslagen zwischenzeitlich erstattet. Aus Kulanz und für mich in der Tat ein wenig überraschend. Aber gut - ein Punkt für PayPal.
Einige Fragen bleiben für mich aber:
1. Verstößt es tatsächlich gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, dem Zahlenden die Identität des Zahlunsempfängers (also des Geschäftspartners) zu offenbaren? Die Identität des Überweisenden ist für den Zahlungsempfänger durch den bei PayPal sichtbaren Namen und die Lieferanschrift jedenfalls zweifelsfrei feststellbar.
2. Ist es zulässig, bei PayPal unter einem "Pseudonym" als Inhaber eines Empfängerkontos aufzutreten? Zumal die Identifizierungsvorschriften durch eine ab Oktober d.J. geltende EU-Richtlinie noch einmal verschärft wurden - es also Zahlungen zugunsten namentlich nicht existenter Kontoinhaber gar nicht nicht geben darf?
Gerade durch den bei mir konkret eingetretenen Fall begrüße ich die neue Regelung zur Überprüfung der Kongruenz zwischen Kontoinhaber und Kontonummer ausdrücklich. Auf eine Kulanzentscheidung von Bankinstituten wird man sich ganz sicher nicht verlassen dürfen.
@ johnnyt and all:
Ich kann jedem Betroffenen nur empfehlen, selbst unberechtigt erscheinende Forderungen eines finanziell potenten Gegners zunächst einmal "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" zu begleichen. So erspart man sich unnötigen (Zusatz-)Ärger.
-
Richtig, hier geht's um Fotos, die unendlich langsam versendet werden. Aber nur von Android zu Android. Zum iPhone super schnell. Gerade noch mal getestet. Ich bin ratlos.
Meine Idee war, dass das Problem nicht in der Software (RCS, VoIP) oder dem verwendeten Mobilfunknetz zu suchen ist, sondern in der verwendeten Hardware/Firmware. In concreto für die genannten Anwendungen: iPhone=schnell, Android=lahm, weil das Problem in der Implementierung der Anwendungen ins konkrete OS liegt.
Meine Feststellung ist halt, dass viele Anwendungen, welche die Datenübertragung übers Mobilfunknetz nutzen, auf dem iPhone deutlich flüssiger laufen, als auf Android-Geräten.
Edit:
Du schreibst von 5G. Hast Du den Test auch mal mit LTE durchgeführt? Erst heute habe ich die Erfahrung gemacht, dass eine Datenübertragung via LTE deutlich flüssiger lief als über 5G, weil beim letztgenannten Standard etliche Aussetzer aufgetreten sind. Ein in den Einstellungen vorgenommener Fallback auf LTE hatte das Problem behoben.
-
Schade, leider zu früh gefreut. Heute kam dann schon die Mahnung von KSP Kanzlei Dr. Seegers.
Prozesse scheinen nur in die eine Richtung "gut" zu funktionieren... 
Wie ist das ausgegangen? Auch ich bin momentan Antragsteller eines Verfahrens vor der CSSF. Für mich besteht der dringende Verdacht, dass Paypal die Identifizierung von Empfängerkonten nicht regelgerecht durchführt und so unrechtmäßigen Vermögensverschiebungen (auch zu meinen Lasten) Vorschub leistet. Ein Vorwurf, der vor einigen Monaten schon von der Zeitschrift "Finanztest" thematisiert wurde.
-
Die Prüfung der Übereinstimmung von IBAN und Empfänger ist Folge einer EU-Verordnung, die ab Oktober für alle europäischen Banken verbindlich ist. Eine Regelung, die früher schon für Papierüberweisungen galt, im Rahmen der Einführung von SEPA aber aufgehoben wurde.
Aus meiner Sicht ein Vorteil für den Überweisenden, weil Fehler in der Bankverbindung, die eine Gutschrift beim falschen Empfänger zur Folge haben haben können, so vermieden werden.
-
Nun, das gemeinsame an beiden Fallgestaltungen ist, dass Nachrichten/Anrufe beim iPhone zeitnah signalisiert werden, bei Android-Geräten aber erst mit zeitlicher Verzögerung eingehen.
Ich dachte, dieser Zusammenhang erklärt sich von selbst. Aber gut, es ist schon spät - da mag die Auffassungsgabe manchen Lesers schon eingeschränkt sein.
-
Ich habe ein möglicherweise gleichgelagertes Problem mit der Satellite-App. Anrufsignalisierung am iPhone in Echtzeit, am Android-Phone oft erst dann, wenn der Anrufer bereits aufgelegt hat. 
-
Das sind doch inzwischen olle Kamellen. Das Urteil ist über fünf Jahre alt. Damals wurde hier auch darüber palavert. Schloss wäre das beste.
Ups... da habe ich wohl das Datum der Entscheidung übersehen.
Wurde erst gestern oder vorgestern auf Jurafakten veröffentlicht, so dass ich davon ausgegangen war, dass das Urteil frisch ist. Ich bitte um Nachsicht. Nobody is perfect.