Genau. Immer den (evtl) Täter schützen, nie das Opfer. Das hat ja schliesslich selbst Schuld, dass es sich mit der Technik nicht vertraut gemacht hat
caoz: Diese Frage ist weiterhin ungeklärt.
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Genau. Immer den (evtl) Täter schützen, nie das Opfer. Das hat ja schliesslich selbst Schuld, dass es sich mit der Technik nicht vertraut gemacht hat
caoz: Diese Frage ist weiterhin ungeklärt.
Genau. Und da es solche Dinge nun einmal gibt und nicht alle Menschen so friedliebende Schäfchen wie die TT-User sind, kann es anscheinend für einen Polizisten durchaus gerechtfertigt sein, eine verdächtige Person zu überprüfen
Gerade bekommen und sehr angenehm imho:
Biotherm - FORCE!
Leider keine Zeit für ein Foto gehabt: Heute der Porsche Boxter Spyder in der hamburger Innenstadt. Knallrot und von hinten ziemlich hässlich und unförmig meiner Meinung nach...
Mich würde ja zum Abschluss noch eine Sache interessieren: Wer unter denjenigen hier, die das Surfen in offenen, fremden Netzen für i.O. halten, stellt denn selbst sein WLAN zur Verfügung?
ZitatOriginal geschrieben von NoIdea
So wie der Sachverhalt in der Meldung dargestellt hat der Beschuldigte lediglich keine Aussage getätigt, das ist sein gutes Recht, ob es dem Polizisten passt oder nicht.
Genau. Und deshalb steht es der Polizei zu, weitere Maßnahmen zur Klärung des Sachverhalts/Anschludigung einzuleiten. Verstehe das Problem immer noch nicht.
ZitatOriginal geschrieben von NoIdea
Aber naheliegend. Beweise dass überhaupt eine Straftat durch den Beschuldigten begangen wurde lagen zu dem Zeitpunkt der Hausdurchsuchung schlicht und einfach nicht vor, lediglich die Aussage eines Polizeibeamten.
Achso, also muss eine Straftat schon bewiesen sein, bevor man eine Hausdurchsuchung starten darf? Das ist jetzt ja mal was ganz neues....
ZitatOriginal geschrieben von NoIdea
Ach so, wenn ich von meinem Recht zur Aussageverweigerung gebrauch mache bin ich verdächtig, und wenn ich ihn anlüge nicht.
Natürlich bist du das?! Wenn du sagst, dass du nach dem Weg suchst, ist das wohl unauffälliger als wenn du sagst, dass ihn das gar nichts angeht. Und am besten sagst du dem Polizisten noch, dass du von deinem "Aussageverweigerungsrecht" gebrauch machen willst. Sowas würde ich nur sagen, wenn es doch eng für mich werden könnte. Das letzte Mal war das, als mir eine junge Frau vors Auto gelaufen ist. Das letzte Mal, als bei einer Verkehrskontrolle angehalten wurde, habe ich auch den Kofferraum aufgemacht, anstatt von meinem "Aussageverweigerungsrecht" gebrauch zu machen. Und Ihr redet hier etwas von "Verhältnismäßigkeit"? Ist es verhältnismäßig, einem Polizisten auf die Frage, was man macht, ein "ich will meinen Anwalt sprechen" zu entgegnen?
ZitatOriginal geschrieben von NoIdea
Polizeiwillkür eben.
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Reine Spekulation die du hier betreibst.
ZitatOriginal geschrieben von raix
Wer sagt, dass ich da nicht kurz halte, um nach dem Weg zu schauen? Oder wenn ich für einen Provider Messungen durchführe. Oder für einen Reiseführer interessante Strecken sammle oder oder oder.
Nun nennst du auf einmal Gründe, die du dem Polizisten sagen kannst. Kein Polizist wird eine Hausdurchsuchung beantragen, wenn du auf seine Frage, was du machst, eine der o.a. Antworten gibst?! Wenn du aber mit einem "das geht sie gar nichts an" kommst, würde ich als Polizist auch erstmal misstrauisch werden und der Sache weiter nachgehen.
Und natürlich geht es einem Polizisten etwas an, wenn er Verdacht hegt. Lieber einmal mehr kontrollieren als einmal zu wenig - meine Meinung.