Beiträge von SiemensFreak³

    Hi Freax,
    angenommen ich stelle jetzt fest, dass für Sachen, die es z.B. in Japan gibt ein großer Bedarf in Deutschland besteht und ich möchte diese Sachen hier - selbstverständlich gewinnbringend - verhökern.


    Reicht es dann wenn ich die Sachen einfach von der Webseite des Herstellers bestelle oder brauche ich einen spziellen Vertrag mit dem Hersteller?
    Bei bestimmten Mengen und Gewinnen müsste ich dann wohl noch ein Gewerbe anmelden, Steuern zahlen usw.


    Kennt sich einer aus?


    -SF³

    Ich habe grade mit einer Versuchsperson die Wirkung von spezieller Musik in Verbindung mit der Schweinecam getestet.


    Bei dem Anblick wilder Schweine und 'Shake your blood' von Probot als Beschallung kriegte die Versuchsperson Hunger auf Schnitzel - nicht zu empfehlen.


    Bei aufgedrehtem Radio42.com mit Raumklang oder alternativer Ambient Musik (Sex Elevator Music, Zero 7, ...) stellte sich ein behagliches Gefühl wie nach Glühwein im Winter ein - sehr zu empfehlen!


    Das brachte mich auf die Idee bei der nächsten Party eine Chillout-Area mit Videobeamer und Schweinecam auszustatten. Das Problem ist nur: Partys sind Abends/Nachts - Schweine haben es nur tagsüber hell. Was tun?


    -SF³

    Ja natürlich wird das durch ein gültiges Gesetz eingeschränkt, das ist ja der springende Punkt. Dieses geltende Recht empfinde ich eben als Unrecht. Habe ich aber schon oft genug geschrieben.


    Ich habe die Judikative dieses Staates nie mit den Taliban gleichgesetzt, ist ja auch Blödsinn. Es geht nur um dieses schöne spontane Zitat des Musikers, dass eher auf die Unsinnigkeit oder Vorherrschaft des Glaubens abzielt als auf einen Direkten Vergleich zwischen den deutschen Staat und den Taliban.


    Ich kann Metallern partout keine politische Richtung abgewinnen aber darum gehts dir ja auch nicht, du willst nur mit deiner Schlafmütze nachts den Fensterladen aufreissen und "Schneidet euch die Haare ihr Hippies!" herausbrüllen. Gegen so Leute wie dich gab es in besseren Zeiten mal Studentenbewegungen.
    Ausserdem bestätigst du mich wieder dadurch, dass du mich hier ungeheuer geschickt indirekt beleidigst. Beleidigung aus Argumentationsmangel.



    -SF³

    Für mich is das mit "Bundesrecht bricht Landesrecht" gegessen.


    Aber da du dich interessanterweise auf die Weimarer Verfassung von 1919 beziehst möchte ich kurz zitieren: "(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt." (Art. 136 WRV)


    Und genau das ist mein Problem: Meine Freiheit wird durch Relidgionsausübung beschränkt.


    -SF³

    Da hast du wohl recht. Ich bins - wie gesagt - gewohnt beschimpft zu werden aber gleichzeitig scheint auch keiner in der Lage zu sein meine bis jetzt nichtmal weiter ausgeführten Vorwürfe zu entkräfen.
    Lesetipp hierzu: "Angriff und Gegenattacke. Replik auf die Beschwerden eines Kirchenknechts" aus "Opus Diaboli" von Karlheinz Deschner.
    Da geht es genau darum, dass Deschner zu Besuch in einer Diskussionrunde im österreichischen Fernsehn war an der auch geistliche Teilnahmen. Erst Feststellung hier: Die geistlichen legen Deschner seine angeblich "unsachlichen und gehässigen Äußerungen" zur Last, schimpfen über "Fehlverhalten", "Hysterie und Gehässigkeit" und fordern mehr "Fairness und Toleranz". Auf Entkräftigungen, Nachweis von Unglaubwürdigkeit, Ignoranz usw. wartet er allerdings vergebens denn die Geistlichen sind dazu schlichtweg nicht in der Lage.
    Dass ich mich mit obigen Posting scheinbar auf eine Ebene mit dem Papst stelle will ich nur mal richtigstellen bevor einer keift: Der Pontifex hat ein Unfehlbarkeitsdogma inne, dass ich natürlich anzweifle. Kein gesunder Mensch kann das gutheissen!
    War also nur ein Seitenhieb auf meine vom mir beanspruchte Unwiderlegbarkeit diesbezüglich.


    D-Love: Und genau so sehe ich das nämlich auch. Wenn es um Glauben geht sind viele menschen einfach Blind.
    Kant würde sowas wohl "selbstverschuldete Unmündigkeit" nennen.


    -SF³