Beiträge von SiemensFreak³

    Hi Freax,
    wie's ausschaut wirds MMS ja bald auch bei CallYa geben.
    Weiss einer wann es kommt und wieviel es kosten wird?


    Auf der Vodafon-HP hab ich irgendwie nix gefunden :confused:


    -SF³

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Warum seid Ihr denn so ungeduldig? Nun wartet Ihr schon Monate auf das S55, und plötzlich muß es sofort da sein!


    Ich verfolge die Entwicklung mit allen Hoch und Tiefs jetzt seit über einem halben Jahr mit - Ich denke da darf man schonmal ungeduldig sein.


    -SF³

    Hi Freax,
    ich hab ein Bild von einem T60d gefunden aber weiss es nirgends einzuordnen. Hab noch nie was davon gehört und auch bei google nix brauchbares gefunden.


    Hier das Bild: Klick!
    Weiss da einer was drüber?


    -SF³

    Zitat

    Original geschrieben von webbi
    Der Name der Auktion lautet: MSI Geforce 4 4200 64MB + DVI Originalkarton


    Dies lässt zweifelsfrei darauf schließen, dass es um Karte + (und) Karton geht.


    Dann liegt da warscheinlich da das Missverständnis.


    Der Name der Karte lautet: "MSI Geforce 4 4200 64MB + DVI"
    Das Wort Originalkarton dahinter macht dann deutlich worum es geht.


    Ausserdem steht in der Auktionsbeschreibung eindeutig:

    Zitat


    Sie bieten hier auf:


    Originalkarton Geforce 4 Ti4200 von MSI +DVI


    -SF³

    Hi Freax,
    nein ich habe keine Frage zum S55 - Ich will nur drauf aufmerksam machen, dass es mir langsam aber sicher auf den Senkel geht, dass hier für jede drittklassige Frage ein neuer Thread aufgemacht wird.


    Generell is hier im Siemens ein nicht gekanntes Tohuwabohu :rolleyes:


    Schloss willkommen.
    -SF³

    Hi Freax,
    bei solchen Auktionen frag ich mich manchmal wie es mit der Rechtslage aussieht.


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…PageName=ADME:B:EOAS:DE:3
    (Link verträgt sich nich mit dem Boardsystem)


    In der Auktion ist eindeutig beschrieben, dass es sich ausschl. um den Karton handelt. Die Auktion wurde von einem Käufer beendet, der in dem Karton einen Inhalt vermutet.


    Nun gibts in unserem BGB diesen Paragraphen:

    Zitat


    § 119 [Erklärungs- und Inhaltsirrtum]
    (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtume war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, daß er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.


    Zieht der Paragrapf in diesem Falle?


    -SF³