Kannst Du die AGB mal bitte verlinken. Dank Dir.
Beiträge von Schnigger
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Hey,
vielen Dank für Deine Antwort. Das klingt mal nicht gut. Aber ich denke, dass man anders daran gehen muss.
Fakt ist doch, dass ich einen Vertrag mit Blau.de abgeschlossen habe.
Da ich inaktiv war, kommt der Passus von Dir zum tragen. In der aktuellen AGB unter Punkt 6.3...die Karte wird deaktiviert. Das heißt aber noch lange nicht, dass der Vertrag gekündigt wird. Der Vertrag besteht noch weiterhin. Man hat ja auch noch langfristig anrecht auf sein Guthaben. Dies darf nicht verfallen.
Weiter muss zur Vertragskündigung auch zwangsläufig folgender Passus zum Tragen kommenZitat10 . Vertragslaufzeit / Kündigung
10 .1 Der Vertrag läuft auf unbesti mmte Zeit. Er kann vom Kunden jederzeit und von Telefónica Germany mit einer Frist von 30 Tagen gekündig t werden .
10.2 Sämtliche Kündigungen des Vertrages sind schriftlich zu erklären.
10 .3 Das gesetzliche Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Gr und bleibt unberührt.Hier wird ja auch nochmal darauf hingewiesen, dass der Vertrag unbefristet ist und dieser wenn nur schriftlich gekündigt werden kann.
Ich bin kein Anwalt aber ist das nicht ein guter Argumentationspunkt?
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Hallo Zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich habe Anfang 2014 eine Prepaid Karte bei Blau geholt. Diese habe ich nur kurzzeitig genutzt und ansonsten im Schrank liegen lassen. Ziel war es hierbei vorrangig meine Nummer zu behalten.
Leider musste ich nun feststellen, dass es den Vertrag wohl nicht mehr gibt.Meine Frage ist nun, ob Blau einfach den Vertrag ohne schriftliche Rückmeldung einfach aufgrund der Nichtnutzung kündigen bzw. stilllegen kann. Laut deren AGB muss dies doch wenn erst schriftlich angekündigt werden. Oder ist das bei Prepaid ein anderer Fall?
Wie komme ich denn wieder an meine Nummer dran?
Danke für Eure Hilfe
Gruß