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Original geschrieben von xeno6
o2 sollte lieber LTE2100 schalten. Da haben sie genug Frequenzen.
Telefónica hat allerdings auch bei 2600 MHz reichlich Spektrum. Allein im klassischen LTE-Band 7 stehen ihnen hier 2 x 30 MHz zur Verfügung. Telekom und Vodafone haben jeweils nur 2 x 20 MHz.
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Original geschrieben von Filderstädter
o2 ist komisch in der Hinsicht. Ich war über 10 Jahre Kunde, nie Probleme gehabt. Hatte dann 2014 gekündigt und bin zu Drillisch gegangen. Als ich 2015 dann einen neuen Vertrag abschließen wollte, wurde ich abgelehnt. Bei Tarifhaus ging es dann.
Tarifhaus ist allerdings nur Vermittler. Auch bei den Tarifhaus-Verträgen entscheidet Telefónica selbst, ob sie dich als Kunden akzeptieren oder ablehnen.
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Original geschrieben von StevenWort
Wenn in der Datenbank steht: Rabatt A 25€, dann kann das Online-System doch nicht plötzlich daraus machen Rabatt A 38,74€ oder Rabatt B 25€?
Das Rechnungssystem wird ja wohl auf die gleiche Datenbank zugreifen?
Im Gegenteil: Das Abrechnungssystem hat seine eigene Datenbank, und dort sind die Tarife im Allgemeinen noch ein ganzes Stück komplexer aufgebaut, als sie dir im Online-Portal gezeigt werden. Das Online-Portal greift zum Anzeigen der Rabatte ziemlich sicher nicht direkt auf die Daten des Abrechnungssystems zu.
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Original geschrieben von habehandy
Wenn die Rufumleitung im Netz geschaltet wird braucht man keine zwei Leitungen und das von Modem verursachte Störgeräusch sollte nicht auftreten. Die Rufumleitung hat den Nachteil das man nicht sieht wer Anruft da die immer die Festnetznummer des eigenen Anschlusses angezeigt wird.
Selbst dieser Nachteil sollte nur auftreten, wenn das Endgerät den Anruf selbst über eine zweite Leitung umleitet, aber nicht, wenn eine echte Anrufweiterschaltung im Netz ausgeführt wird.
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Hast du die erste Rechnung schon bezahlt? Oder ist vielleicht die Lastschrift geplatzt?
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Original geschrieben von Goyale
Einen O2 Free-Tarif holt man sich nur als Privatkunde und nur deshalb, um den ganzen Monat ohne Trafficbegrenzung und mit 1MBit/s unterwegs zu sein [...]. Und natürlich holt man sich nur den "S"-Tarif. Die anderen Tarife machen 0 Sinn.
Das ist deine persönliche Einschätzung. Dass andere Leute das etwas anders sehen, kannst du ausschließen?
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Original geschrieben von StevenWort
Unehrlich? Das nirgends mit auch nur einem Wort erwähnt wird, das es sich um ein "Aktionsweise" größeres Datenvolumen handelt.
Ich verstehe das Problem nicht ganz. Letztlich ist es doch egal, ob sie das heute als "Aktion" oder mit "nur für kurze Zeit" betiteln: Sie können ja sowieso jederzeit neue Tarife einführen, auch ganz ohne vorherige Ankündigung.
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Original geschrieben von polli
Tatsächlich wurde lt. einem ehemaligen hochrangigen Mitarbeiter eines Netzbetreibers der FPP auch schon dazu genutzt Topkunden an sich zu binden - die haben dann nämlich nirgendwo anders mehr einen Vertrag bekommen :top:
Ob das tatsächlich stimmt, lässt sich hier kaum beurteilen, wäre aber natürlich alles andere als "Top". Der Kunde kommt leicht dahinter, und dann wird die Kundenbindungsmaßnahme eher nach hinten losgehen. Strafbar ist es außerdem (ich würde sogar von Verleumdung ausgehen).
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Original geschrieben von Goyale
Weil das Problem mit beiden Smartphones gleichzeitig auftritt, sind Hardwareschäden fast ausgeschlossen. Dass beide Geräte gleichzeitig aussteigen, ist unwahrscheinlich.
Ein plötzlich eingetretener Hardware-Defekt ist unwahrscheinlich, das stimmt. Dennoch ist es möglich, dass die Endgeräte eine entscheidende Rolle spielen. Schließlich wurde berichtet, dass ein anderes Smartphone am gleichen Standort, ebenfalls mit einer Aldi-SIM-Karte, funktioniert. Das spricht eigentlich gegen ein reines Netzproblem.
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Original geschrieben von VoIPTom
Da bin ich mir nicht so sicher.
Es dürfen, ähnlich wie bei der Schufa, auch Daten bestehender Verträge übermittelt werden, soweit diese Daten zum Schutz vor Leistungsmissbrauch erforderlich sind. Geregelt ist das jeweils in den AGB.
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Was die Provider am Ende alles über einen Kunden speichern, werden die dem Kunden ehn icht mitteilen (müssen).
Auf Anfrage müssen sie das schon (§ 34 BDSG), wie auch Telefonicer schon schrieb. Auch bei Bürgel (Betreiber des FPP) kann man eine kostenlose Selbstauskunft anfordern.