ZitatOriginal geschrieben von horstihorsthorst
Befreiung und Abmeldung sind nicht das gleiche.
Ist denn eine Abmeldung überhaupt möglich?
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ZitatOriginal geschrieben von horstihorsthorst
Befreiung und Abmeldung sind nicht das gleiche.
Ist denn eine Abmeldung überhaupt möglich?
ZitatOriginal geschrieben von Braindead
...
Und seien wir mal ehrlich und da nehme ich mich auch nicht bei raus.... es gibt/gab hier in Deutschland wesentlich tiefgreifendere Einschnitte und Alleingänge wo man eigentlich für auf die Straße hätte müssen. Aber da passiert ja auch nichts. ...
Nur weil die Medien nicht berichten heisst es noch lange nicht, dass da nichts passiert. Dein persönliches Verhalten musst du früher oder später vor deinen Kindern und/oder deinem Gewissen rechtfertigen.
Ich jedenfalls habe und werde nicht faul vor meinem (nicht vorhandenen) Fernseher sitzen.
Im Schreiben vom Beitragsservice steht doch der Satz:
"Durch die verspätete Zusendung entsteht kein Nachteil, weil eine rückwirkende Befreiung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung für maximal drei Jahre möglich ist."
Eine Befreiung ist ja hier gegeben, da eine andere Person schon für die Wohnung zahlt.
Selbst wenn die GEZ, durch welche Umstände auch immer, keine Kenntnis davon erlangt, kann man also die letzten 3 Jahre zuviel gezahlter Gebühren (auch welche die durch einen Titel eingefordert wurden) zurückholen.
Ich würde die GEZ durch ein Einschreiben die Sache nochmals darlegen und notfalls mit einer Feststellungsklage drohen und diese dann aber auch durchziehen.
EDIT:
Ja, Zwangsanmeldung macht die GEZ gerne selbst.
Wer kann sollte diese Live anschauen, denn über Fernsehn oder Computer kommt es nicht so rüber.
Die letzten und einzigen Polarlichter die ich je live gesehen habe, waren am 20. November 2004 über Deutschland.
Ein grandioses Schauspiel! :top:
Leider ist in weiten Teilen Deutschlands die Lichtverschmutzung derart hoch, daß nur noch die Bewohner in Dunkeldeutschland solch Spektakel ungetrübt genießen können.
Ich drück die Daumen für gutes Wetter in den nächsten Tage und Nächten.
Was ist mit den Menschen welche glauben, daß deren Glauben es verbietet, abgebildet (fotografiert) zu werden.
Sollte man da nicht Rücksicht nehmen?
ZitatOriginal geschrieben von jof
Wenn mir einer 10 Euro unter der Haustür durchschiebt, bin ich dann verpflichtet denjenigen zu suchen, um ihm das Geld zurück zu geben...? Na also.
Nein.
Zwischen dem Empfangsberechtigten und dem Finder entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis. Dieses verpflichtet den Finder dazu, den Fund dem Empfangsberechtigten anzuzeigen und abzuliefern. Kennt er diesen nicht, hat er bei einem Wert von mehr als 10 Euro den Fund bei der zuständigen Behörde (Gemeinde/Polizei) anzuzeigen bzw. abzuliefern oder sie zu verwahren.
ZitatOriginal geschrieben von Handyfan96
... Rechnet man den Stromverbrauch um sind das selten unter 6 Liter Verbrauch ....
Woher hast du diese Werte?
Ein Elektroauto verbraucht rund 15kWh pro 100km. Für die Erzeugung dieser Energie wurde 2016 in Deutschland zusätzlich 12kWh, insgesamt also 27kWh an Primärenergie benötigt.
Du verbrauchst für 100km 4,5 Liter Diesel. Das sind etwa 44kWh. Für die Erzeugung dieser 4,5 Liter Diesels werden nochmals zusätzlich 9kWh Energie verbraucht, so das DU für 100km etwa 53kWh Primärenergie verbrauchst. Vergleich 27 zu 53 kWh pro 100km, also fast das doppelte.
Diese Werte sind leicht in Wikipedia zu finden. Auf Nachfrage stelle ich auch die Links hier rein.
Nebenbei:
Würde ich deine 4,5Liter Diesel direkt in ein Großkraftwerk zur Stromerzeugung nutzen, würde bei einem Wirkungsgrad von 66% etwa 30kWh direkt an der Steckdose zur Verfügung stehen.
Du hast etwas gefunden was dir nicht gehört und du kennst den rechtmäßigen Besitzer nicht. Würde sagen, ist eine Fundsache und gehört ins Fundbüro. ![]()
EDIT:
ZitatDas bloße Inspizieren einer Fundsache ist keine Inbesitznahme, somit ist derjenige rechtlich kein Finder: „Wer eine verlorene Sache nur zur Besichtigung aufnimmt und sofort wieder hinlegt, ist nicht Finder und begeht deshalb auch keine Pflichtverletzung.“
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Fundrecht_(Deutschland)
Nur einen Tag später wurde der Datumsfehler selbstständig von LC korrigiert, ohne das ich die Hotline anrufen musste. Außerdem wurde das Datenvolumen verdoppelt.
Da die SIM nur fürs Telefonieren und für SMS genutzt wird, kann ich das größere Datenvolumen leider nicht nutzen. Trotzdem Danke dafür. :top: