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Das sind alles Computer. Jedes USB-Gerät ist zwangsläufig einer.
"Ein Computer [...] ist ein Gerät, das mittels programmierbarer Rechenvorschriften Daten verarbeitet."
Du müßtest erklären, wie der USB-Stick "programmierbar" ist und wie er dann Daten verarbeitet.
Hat ein USB-Stick eine vollwertige ALU?
Außerdem fehlen noch Informationen über die USB-Sticks und Festplatten, die vor der Ablösung durch USB noch per Ethernet angeschlossen wurden.
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Per USB-Kabel. Das wird mit der USB-Festplatte geliefert. Oder noch häufiger ganz ohne Kabel. Der Stick steckt direkt im Port.
Das ist aber ein anderer Anwendungsfall als Ethernet. Ethernet dient dazu, mit einem anderen Computer zu kommunizieren. Außerdem werden Festplatten ja bisher nicht per Ethernet angeschlossen. Diese Antwort geht also leider an der Frage vorbei...
Beispielsweise per USB-Ethernet-Adapter - der einzigen Alternative zum eingebauten WLAN-Adapter, wenn keine Ethernetschnittstelle verbaut ist.
Dann läuft die Übertragung aber doch wieder über Ethernet. Laut dem ursprünglichen Post wurde das aber doch durch USB abgelöst.
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Die übertragen beide Daten über verdrillte Kupfer-Paare und versorgen ggf. angeschlossene Geräte mit Strom. Bei Privatkunden hat USB Ethernet als Kupferübertragungstechnologie abgelöst.
Die übertragen dann Daten von einem Computer auf einen anderen via USB?
Wie schließen die das an? Was für Software wird für die Datenübertragung verwendet? Welche Protokolle liegen zugrunde?
Ich hab davon tatsächlich noch nie was gehört und mich würde interessieren, wie das geht...
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Schließlich will kein Vermieter das in den Mieteinnahmen haben die er versteuern muss ( wobei er ja dann wohl die Ausgabe gegenrechnen könnte ).
In der Steuererklärung wird der vom Mieter gezahlte Betrag inklusive Neben- und Heizkostenvorauszahlung angegeben. Davon werden dann die umgelegten Kosten abgezogen.
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wenn er es aber im MV festgeschrieben hat, kann er es nicht einfach rausnehmen, weil er die Kosten nicht mehr zwangsweise weitergeben darf.
Es kommt darauf an, wie es im Mietvertrag steht.
Bei mir war es z.B. als Teil der Nebenkosten aufgeführt.
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doch, verworren ist mMn, ob der Vermieter das Kabelfernsehen weiter anbieten muss. Dass er es nicht umlegen darf, ist klar. Aber einfach kuendigen, wenn es im Mietvertrag steht?
Der Vermieter ist ja nicht Anbieter des Kabelfernsehens. Er hat bisher einfach entschieden, ob Du das bezahlen mußt oder nicht. Diese Entscheidung obliegt jetzt (spätestens ab 1.7.) Dir selbst.
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Zitat
[...] kann im Aktionszeitraum [...] zusätzlich zu dem Datenvolumen deines Smart Tarifes für nur 1 € gebucht werden [...]
Heißt das, ein Smart-Tarif ist Voraussetzung für dieses Angebot?
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Du musst oben rechts rumstochern, dann triffst du den unsichtbaren Menüknopf.
In der App ist er sichtbar.
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Wo finde ich das in der App?
Burger-Menü - "Tarife & Optionen" - "Optionen"
Also am gleichen Ort wie im Browser.
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