Leute, vergesst doch bei Rechtsfragen bitte den gesunden Menschenverstand! 
Auch wenn es die Vertreter dieser Kaste nicht gerne hören und privat sind genauso viele wie in anderen Berufsgruppen auch nett und sympathisch.... aber in ihrem Studium wird ihnen alles an gesundem Menschenverstand ausgetrieben (sofern vorher welcher vorhanden war)
Das fängt ja schon damit an, dass sie die normale Sprache nicht beherrschen, sondern sich mit einem Kauderwelsch vom Rest der Menschheit wegentwickelt hat. Vor allem was das Mietrecht betrifft - was ich da schon selbst und von anderen mitbekommen habe, ist das auf beiden Seiten - Mieter wie Vermieter - in vielen Dingen dermaßen hirnrissig, dass die Juristen gut daran taten, Amokläufe mit Todesfolge zu ihrem eigenen Schutz unter Strafe zu stellen
Und irgendwelche persönlichen Prinzipien interessieren die auch nicht, wenn man ihnen dumm kommt - sie können immer noch dümmer (ohne dass es ihnen schwer fällt :D)...
Aber gut, nu zur Frage:
Auch ich kenne das nur so, dass Antwort A) die juristisch richtige ist. Die Küche gehört nicht dem Vermieter, sie geht auch wegen Duldung der Weitergabe nicht in sein Eigentum über. Wenn er irgendwann einen Arschlochanfall bekommt, ist der dann ausziehende Mieter der Depp - und darf die Küche mit rausbauen.
Andererseits würde ich es drauf ankommen lassen - eine nahestehende Verwandte ist auf Rennovierungskosten von >10.000 Euro (!) sitzen geblieben, weil eine Richterin in Frankfurt entschieden hat, dass selbst ein mutwillig zerstörtes Parkett eben Pech ist und der Mieter für solche "Schönheitsreparaturen" nicht herangezogen werden darf :mad: Ok, sie hatte es in der Verhandlung (und davor wohl auch) auch nicht nötig, sich mit der vor ihr liegenden Akte überhaupt zu beschäftigen und drin zu lesen und hat mehr (Privat)gespräche mit dem einen Anwalt geführt. Im Grundgesetz steht "Eigentum verpflichtet", und vor deutschen Gerichten scheint dies v.a. gegen Privatvermieter gerne herangezogen zu werden....
Ach ja: dass man die Nebenkostenvorauszahlung zurückfordern darf, wenn keine Abrechnung kommt wäre mir auch komplett neu. Nur die Nachzahlung verjährt, wenn sie zu spät abgegeben wird (siehe genannte Frist im Thread).
Von daher: fristgerecht kündigen, ggf. selbst einen Nachmieter suchen und dann abwarten und Tee trinken. Im Zweifelsfall ist die Kaution weg, will man nicht selbst vor Gericht dafür gehen. Im Härtefall wo der Vermieter aktiv wird würde ich auf eine ähnlich sozialistische Richterin wie in Frankfurt hoffen 