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Richtig, nur E-Plus hat zwingend eine UICC mit USIM vorausgesetzt, E-Plus war aber auch der einzige Betreiber der sehr früh begannt Karten auszugeben auf welchen neben SIM auch USIM installiert war. Gerade bei der Telekom und Vodafone hat man das lange versäumt und hätte Millionen Karten tauschen müssen, das hätte viel Geld gekostet, daher hat man sich dafür entschieden auch UICC ohne USIM Anwendung ins UMTS Netz zu lassen. Trotzdem ist für die Erkennung der Karte in Geräten die kein LTE können der SIM Teil wichtig.
1&1 Simkarten können wohl kein SIM mehr sondern nur noch USIM und sind deshalb mit älteren Endgeräten und Sticks die kein LTE können nicht kompatibel.
Da hilft wohl nur sich ein esim Profil zu holen, es auf einem esim-Adapter ziehen, dieser kann dann problemlos in alten Endgeräten funktionieren.
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Weiß jemand wie die Konditionen für diese weißen Packstationen sein werden? Die Webseite ist sehr schwammig, da findet man gar keine nützliche Informationen. Wie lange werden zum Beispiel dort die Pakete aufbewahrt, auch 7 Tage wie bei den gelben Automaten?
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Kann ich denn - mit dem Guthaben - in den O2 Basistarif wechseln?
Ja.
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Das scheint neu zu sein im Kleingedruckten, zum ersten Mal nennt o2 eine Grenze für übermäßigen Datenverbrauch bei Unlimited:
Zitat
Im Ausnahmefall einer Netzüberlastung wird der Datenverkehr des Kunden mit Unlimited Vorteil nach Verbrauch eines Datenvolumens von 1 Terabyte innerhalb eines Abrechnungsmonats bis zum Ende dieses Abrechnungsmonat in überlasteten Funkzellen gegenüber anderen Verkehren in derselben Funkzelle mit einer geringeren Priorität transportiert. Eine Netzüberlastung liegt vor, wenn die betreffende Funkzelle ausnahmsweise so stark beansprucht wird, dass die von allen Nutzern dieser Funkzelle insgesamt angeforderte Übertragungskapazität von dieser Funkzelle vorübergehend nicht in vollem Umfang bereitgestellt werden kann. Der Datentransport mit geringerer Priorität kann dazu führen, dass insbesondere datenintensive Inhalte, Anwendungen oder Dienste (z.B. hochauflösendes Video-Streaming) für die Dauer der Netzüberlastung der jeweils genutzten Funkzelle eingeschränkt oder verlangsamt zur Verfügung stehen. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Privatsphäre des Kunden; Informationen zum Schutz der personenbezogenen Daten können dem Datenschutzmerkblatt entnommen werden. Die vertraglich vereinbarten Qualitätsmerkmale des Tarifs, insbesondere die geschätzte maximale Geschwindigkeit, bleiben hiervon unberührt.
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Es wird also das Kündigungs- und Verlängerungsverhalten analysiert und bewertet.
Aber vermutlich nicht nur das. Was kann man zu der Menge dieser dauerhaften Rabatte sagen? In Verhältnis zu der Gesamtanzahl an Verträgen müssen sie eine geringe Verbreitung haben, ich tippe auf einen niedrigen einstelligen Prozentzahl in Verhältnis zu allen rabattierten Verträge, auch deshalb da die Schreiben auch persönlich verfasst werden, vermutlich von einer eigenen Abteilung? Die Chancen auf so einen lebenslangen Rabatt zu hoffen sind vergleichbar mit den Chancen beim Lotto zu gewinnen...
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Es gibt bereits ein EM Thread hier: Easy Money deaktiviert bei starker Nutzung
Gilt die Kündigung nur für die Classic-Tarife, die die EM-Funktion noch aktiv haben?
Die anderen haben die Kündigungen nach und nach per Briefpost erhalten, das ganze läuft schon seit mehr als einem Jahr schleppend voran.
Oder werden auch alle Classic-Tarif-SIMs gekündigt, die schon vor Jahren die EM-Funktion verloren haben, oder im Classic-Tarif nach dem 01.07.2005
sind?
Darüber gibt es noch keine Info, aber so wie das Blaxx00 schreibt sind wohl alle betroffen . Es besteht aber jederzeit die Möglichkeit in einem aktuellen Tarif zu wechseln und so die Kündigung zu vermeiden.
Was ist mit den EM-SIMS, die im Mobile Tarif sind?
Diese werden bestimmt auch gekündigt.
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...wegen "DeinFach"-Automaten die nun nutzbar sind...
Schön, aber wo stehen sie 
Weit und breit keinen einzigen in Sicht.
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und was steht in der Bestellübersicht/Zusammenfassung?
Was da steht ist nicht bindend. Die Formulierung über die kostenlose Nutzung ist ähnlich wie in der Preisliste mit einem (*) als Kleingedrucktes ausgelagert.
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also explizite Voraussetzungen für einen Gutschrift habe ich nicht gefunden
Exakt. Wann und unter welchen Voraussetzungen eine Grundgebührbefreiung stattfindet entscheidet der Anbieter nach billigem Ermessen. Es kann genau so sein, dass er mal für paar Monaten die "Aktion" aussetzt oder verändert oder ganz streicht. Eine Informationspflicht für Aktionen besteht ja nicht.
Der einzige rechtssichere Weg seitens der Kunden das Paket kostenlos zu bekommen ist zu kündigen und für weitere 12 Monate abzuschließen, nur dann sind die kostenlose Monate Teil der verbindlichen Preisliste.
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So sieht die Preisliste für neue Abschlüsse. Die Nichtberechnung des Paketpreises ist also als "Aktion" definiert und nur im Kleingedruckten zu lesen, nicht besonders vertrauenserweckend, auch sieht man dass die Änderung bereits ab dem 8. Januar geplant war.


