Es ist schon interessant, was Gemini zu dieser Konstellation sagt:
"Wenn ein Mobilfunkanbieter die monatliche Grundgebühr erhöht und der Kunde der Erhöhung widerspricht, muss der Kunde selbst kündigen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Vertrag aufzulösen, nur weil der Kunde der Preiserhöhung nicht zustimmt."
Außerdem:
"Was bedeutet das für dich als Kunde?
Wenn dein Mobilfunkanbieter eine Preiserhöhung ankündigt, hat er nicht automatisch das Recht, diese durchzusetzen. Er muss deine Zustimmung einholen.
- Widerspruch: Wenn du mit der Preiserhöhung nicht einverstanden bist, solltest du der Änderung ausdrücklich widersprechen.
- Kündigungsrecht: Die Ankündigung einer Preiserhöhung gibt dir ein außerordentliches Kündigungsrecht. Du kannst den Vertrag fristlos zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung kündigen."
Hiernach wäre tatsächlich der Kunde in der Pflicht, sein Recht auf außerordentliche Kündigung aktiv wahrzunehmen. Der Widerspruch allein reicht nicht aus. Eine Beibehaltung des Status quo wurde ja vom Anbieter ausgeschlossen.
Da läge ich dann mit meinem (laienhaften) Rechtsempfinden auch falsch, denn ich wäre auch davon ausgegangen, dass der Widerspruch allein gereicht hätte. Früher hätte ich wohl auch "aus Prinzip" das Ganze bis zum Ende ausgereizt, heutzutage wären mir bei dem Streitwert die bereits aufgezeigten Risiken (Mahnkosten, Inkassogebühren, Schufa-Einträge) und auch der Zeitaufwand unverhältnismäßig groß.