Beiträge von KnightOfCydonia

    24 Seiten für so einen Mumpitz, Respekt

    Das ist das zweischneidige Schwert der freien Meinungsäußerung: Jeder darf - natürlich unter Berücksichtigung der übrigen Gesetzeslage (Stichwort: Volksverhetzung, Beleidigung, ...) - seine Meinung kundtun, auch wenn er/sie es nicht kann und/oder vielleicht auch lieber nicht sollte.


    Inhaltlich gehe ich inzwischen - mich nervte es an anfangs auch, weil ich wegen häufiger SIM-Wechsel ein Widget auf dem Homescreen habe, das mir die aktuellen SIM-Betreiber und die aktuell genutzten Netzbetreiber anzeigt, ich hatte also "Im besten Netz" jedes Mal prominent im Auge, sobald ich das Smartphone entsperrte - voll mit dir d'accord, aber lass sie doch schreiben. Ich schaue nur noch sporadisch in diesen Thread, denn die Gefahr, dass ich hier etwas verpasse, ist gleich Null. ;)

    Du meinst mich oder?

    Wer sich den Schuh anzieht...

    Den Zustand find ich immer noch untragbar.

    Dann mach du doch den nächsten Schritt und warte nicht auf andere: Such dir einen Rechtsanwalt, der dich bei einer Klage gegen die Telekom wegen missachteter Werbeunterlassung im konkreten Fall der Netzbetreiberanzeige unterstützt... und am besten auch gleich gegen die BNetzA wegen fehlender Richtlinien in diesem Bereich.


    Falls dich diese Thematik so sehr interessiert, könntest du auch ein Jura-Studium in Betracht ziehen. Zumindest die Kreativität, die es als Anwalt hin und wieder für das Erstellen von Alternativszenarien zur Entlastung der Mandantschaft braucht, hast du erwiesenermaßen, auch Ausdauer und Zeit scheinst du genug zu haben.

    Früher gab es gefühlt einmal pro Monat eine einstweilige Verfügung wegen Werbung im Mobilfunkbereich, die über ihr Ziel hinausschoss. Das war sogar oft mit eingeplant: Ab Freitagnachmittag oder -abend liefen die TV-Spots und wurden die Shop-Dekos angepasst, damit die einstweilige Verfügung erst nach dem Wochenende beantragt werden konnte. TV-Spot und Deko-Materialien wurden von Anfang an auch in einer zweiten entschärften Version produziert, auf die dann am Montag nach der einstweiligen Verfügung umgeschwenkt wurde.
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    Bei Verträgen nach Januar25 ist doch kommuniziert das es ab Monat 13 kosten wird


    Mindestvertragslaufzeit7 Keine Mindestvertragslaufzeit
    Monatlicher Paketpreis8
    1. - 12. Monat 0,00 €
    ab 13. Monat 2,99


    So steht es bei nem Vertrag von Ende Janauar 2025 in meinen Tarifdetails

    Das ist mir schon klar, aber es gibt in der Welt und auch im TelefonTreff genügend Menschen, die das vergessen... oder noch schlimmer: die es nicht verstehen... und das sind erfahrungsgemäß oft diejenigen, die am lautesten schreien.

    Da steht gar nichts. Weder Kündigung noch Preiserhöhung bei Wenignutzung der GMX App. Ich kann mir den Firlefanz mit der App also sparen.

    Ja, das ist die "Gnade des frühen Abschlusses". Bei mir Abschluss in 12/2024... und ich musste dann - wenn ich mich recht erinnere - schon die Datenautomatik deaktivieren, aber die Voraussetzung von kostenpflichtiger Nutzung zur Kündigungsvermeidung kenne ich nur von Prepaid-Karten aus der Schweiz und den Niederlanden. Die Pflicht zur App-Nutzung kam bei GMX FreePhone erst später (Ende Januar 2025, also vor ziemlich genau einem Jahr) dazu. Es gab hier ja immer wieder Diskussionen, ob Drillisch, die ja für kreative Auslegung juristischer Vorgaben nicht ganz unbekannt sind, diese App-Nutzungs-Pflicht auch irgendwie für die Bestandskunden der ersten Stunde einführt.


    Spätestens in ein paar Wochen, mit Versand der Rechnungen für den Februar, dürfte es einige Kunden geben, bei denen der Grundpreis regulär berechnet wird. Ich persönlich rechne hier dann ja schon mit einigen Posts à la "Achtung! GMX sind Abzocker, berechnen bei meinem Kostenlos-Tarif ohne Ankündigung jetzt Grundgebühr... Schweinerei!"

    Diese beiden Möglichkeiten gibt's. Und hier ist eben wichtig, was der Käufer gemacht hat oder eben nicht.

    Aber genau das hat er doch schon geschrieben:

    Der Verkäufer kannte meinen Namen nicht und schon gar nicht bekam er meinen Ausweis.

    und:

    Dann muss ich die Karte wohl selbst aktivieren, aber eine Webcam habe ich nicht und was elD ist weiß ich auch nicht.

    Der Typ hat mich ja rausgeschmissen, möglicherweise weil er weiß, dass er Dreck am Stecken hat.


    Ich bin absoluter Prepaidneuling.

    Die Karte ist nicht auf den Käufer=Threadersteller registriert. Da die Karte, wie du selbst herleitest, aktiv und registriert sein muss, bleibt nur Vorabregistrierung, was gerade bei diesen LycaMobile-Butzen keine Seltenheit sein soll.

    Geht es tatsächlich darum, eine Kündigung durch GMX zu verhindern? Ich dachte, dass es hier darum ginge, die Berechnung des monatlichen Grundpreises zu verhindern. In den aktuellen Tarifbedingungen zum 3-GB-Tarif wird jedenfalls nur die App-Nutzung genannt, mit der man die Grundpreisberechnung verhindern kann, von kostenpflichtiger Tarifnutzung konnte ich da nichts finden. Hast du caefer dazu bitte einmal einen Link für mich?

    Telefónica hat 20 MHz nicht 10, ein tausch macht also aktuell keinen Sinn mehr.

    Telefónica hat die Lizenz für 30 MHz in B7, 10 MHz sind schon seit Jahren an 1&1 überlassen. Also haben sie aktuell tatsächlich 20 MHz in B7 zur Verfügung. Beachte aber bitte den Konjunktiv in meinem Posting! Telefónica hätte immer noch 10 MHz in B7, wenn sie zu den bereits überlassenen 10 MHz 1&1 noch weitere 10 MHz in B7 im Zuge des hier angesprochenen B1-B7-Tausches überlassen.

    Niemand tauscht freiwillig 10 MHz Midband gegen 10 MHz Lowband also gibt es da nicht viel Verhandlungsmasse.

    Ich habe ja nicht geschrieben, dass 1&1 10 MHz Lowband für 10 MHz Midband bekäme. 1&1 würde auch bei 5 MHz Lowband Freudentänze aufführen. Wenn dann dazu der Koffer gut genug gefüllt ist, den Dommermuth gleichzeitig nach München schiebt... wenn der anfängt, mit den dicken Scheinen zu wedeln, fangen die in Spanien irgendwann zu sabbern an.

    ja, tatsächlich. Jeder könnte auf seinen bestehender Bänder (wieder) die doppelte Kapazität fahren und müsste nicht zusätzliche Bänder installiert. Nur o2 muss dann halt auf sein b7 verzichten. Und 1&1 auf die etwas bessere Reichweite/Indoorfähigkeit

    Telefónica hätte immer noch 10 MHz in B7, wenn sie zusätzlich zu den bislang "verpachteten" 10 MHz in B7 noch weitere 10 MHz in B7 - als Tausch für die 10 MHz in B1 - an 1&1 geben.


    Vielleicht setzt Dommermuth aber auch B1 und/oder B7 als Verhandlungsmasse bei Verhandlungen mit dem neuen Telefónica-Deutschland-Chef über Low-Band-Spektrum ein, denn das ist ja das, was 1&1 eigentlich haben möchte.