-
In dem Paragrafen gehts doch schlicht um Spam und gewisse Formen der Erschleichung von Aufmerksamkeit. An sich tut das Werbung aber immer, und der Paragraf zielt nur auf personalisierte Werbung ab.
Einen Werbeeffekt hat die übliche Angabe auch sowieso; obszön wird es erst dadurch, dass der Informationszweck in den Hintergrund gerät. Insofern wär es eher Datenveränderung bzw. Computersabotage nach Strafgesetzbuch, was aber schon daran scheitern dürfte, dass es nicht rechtswidrig ist (jedenfalls ist mir keine Vorschrift bekannt, die eine derartige Anbieterkennung verlangt). Urkundenfälschung wird daran scheitern, dass es auch keine Urkunde oder sonstwas speziell Geschütztes ist.
Aber werben könnten sie auf so einem Smartfon wohl ziemlich, wie sie wollten und insbesondere sehr belästigend, wenn es technisch möglich wär (praktisch muss es halt eher wie bei GMX Freephone oder Netzclub laufen und irgendwie durch die Vertragsbedingungen gedeckt sein). Es dürfte bloß unternehmerisch grad für die Telekom nicht so die gute Idee sein.
-
Es fehlt wohl an der öffentlichen Zugänglichkeit des Informationskanals und möglicherweise auch an der endlichen Zahl von Beteiligten. Nachdem das keine abschließende Aufzählung ist, schließt das eine unzumutbare Belästigung nicht aus, aber bei bestehender Geschäftsbeziehung (die hier ja vorausgesetzt ist), sollen die Maßstäbe offenbar lockerer sein, und die Belästigung kann hier auch nur am Inhalt liegen und nicht schon daran, dass überhaupt eine Information ankommt.
-
Zwingend ist das nicht (Bezahlung eines Starttarifs schon vor Legitimation ist nicht so unüblich), bloß geht es sonst wohl nicht per USSD-Code. Aber der Teil ist ja längst geklärt. Nur zuvor war es nicht so abwegig, halt ein Prozedere anzunehmen, wie es bei Prepaid-SIM-Karten normal wär.
PS: Und ich weiß bis heute noch nicht mit Sicherheit, ob wir überhaupt von einer deutschen SIM-Karte reden.
-
Paragraph 7 UWG Abs.2 Nr.3 a
Scheitert wahrscheinlich schon an der Definition von »Nachricht« gemäß § 2.
-
Solang sie bisher noch voll aktiv ist, sollte Reaktivierung schon für gewisse Zeit möglich sein. Selber schreiben sie von 4 Wochen. (Im Prinzip sollte es möglich sein, solang sie portierbar ist.) Hat aber u.U. den Nebeneffekt, dass du damit in eine jüngere Tarifgeneration kommst.
-
Hab das mit dem IMS-APN jetzt mal bei einem älteren Smartfon probiert, wo VoLTE auch mit Daten nicht funktioniert. Da haben diverse Versuche keinen Effekt. APN-Typ nur ims ohne default führt dort dazu, dass er nicht mehr angezeigt wird. Mit default ist er da nur alternativ auswählbar (was einleuchtet, weil der normale APN auch schon default hat). Das alles ohne richtige Datenverbindung und ohne WLAN. Auf neuerem Smartfon wart ich noch, bis die dortige Messagingoption ausläuft; mit den SIM-Karten rumzupopeln ist mir jetzt zu blöd.
-
Hast du einen aktiven Datentarif? Sonst geht es wahrscheinlich genauso wenig wie VoLTE, und in jedem Fall könnte es mit diesem impliziten oder expliziten IMS-APN zusammenhängen, der dafür jedenfalls nötig sein sollte.
-
Aber bei Anreise über die Schweiz beachten, dass dort Telefonate extra kosten, sowohl abgehende als auch ankommende.
-
Rufnummer zu Penny mobil mitnehmen sollte kein Problem sein. Von Edeka smart aus ist bloß Norma connect schwierig, weil sich die die gleiche Portierungskennung teilen.
Aber künstlicher Guthabenmangel durch Buchung von Kombi Max oder Jahrespaket bei wesentlich weniger vorhandenem Guthaben als nötig sollte auch den gewünschten Effekt bringen. Im Gegensatz zu Telekom original gibts allerdings keine ausdrückliche Garantie, dass die nicht anteilig abgebucht werden. Und wenn es für andere Leute ist, besteht das Risiko, dass die auf etwaige Warnungen falsch reagieren.
-
Zugangsdaten bleiben laut dem verlinkten Artikel undefiniert. Ich hab das abgetippt, was dort in den Bildern ist. Das entspricht der Situation unter Android 15. Normalerweise existiert dieser APN vermutlich unsichtbar, wenn VoLTE und/oder WLAN-Call aktiviert ist.
Alternative für den Anwendungsfall wär wohl Penny/Ja-Mobil mit Tarif Easy. Da müssen Daten explizit gebucht werden, aber eine Datenverbindung an sich muss bestehn, weil zumindest laut Preisliste Buchung auf datapass.de möglich ist. Bei Norma connect wird das für den Fall ohne aktive Datenoption dagegen nicht erwähnt. Mit Kaufland mobil und Messagingoption ist übrigens Zugriff auf datapass.de im Prinzip möglich, wirft aber hauptsächlich Fehlermeldungen aus.