Beiträge von xrw

    PS: Buchen der Messaging-Option erzeugte eine Fehlermeldung (,weil ja das Datenpolster gebucht ist)! ;)

    Dann muss man wohl generell vor der Datenreserve bei Kaufland mobil warnen. Aktivierte Datenreserve heißt ja bloß, dass sie zur Verwendung bereitsteht, wenn »das monatliche Inklusiv-Volumen aufgebraucht ist«. Zu Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums deaktiviert sie sich zwar nach der inkonsistenten Sprachregelung in der Preisliste, bleibt aber weiter aktiviert, bis die 365 Tage vorbei sind oder man in einen nicht berechtigten Tarif wechselt. Übrigens steht auch explizit drin, dass sie bei Guthabenmangel nicht genutzt werden kann (aber wohl aktiviert wie immer). In der Preisliste steht auch immernoch, dass bei Guthabenmangel die Messaging-Option in der App gebucht werden kann.

    Das betrifft die Anmeldung am APN, somit den Aufbau der Datenverbindung.

    APN sollte internet.telekom sein, user/pw kann leer oder beliebig sein.

    Aber genau das scheint ja für Kaufland mobil gerade nicht zu gelten, wenn keine Datenoption aktiv ist. Und der Fehler ist wahrscheinlich die Ursache, dass dann auch VoLTE nicht funktioniert.

    Die Bedingung ist Roaming wie im Inland. Was im Inland verbraucht werden kann, muss auch im EU-Ausland gelten, allenfalls begrenzt bis zu einer Obergrenze, falls es sich um ein »offenes Datenpaket« handelt.


    Selbst wenn man das Volumen der Datenmitnahme als separaten Vertrag betrachten könnte, wär es noch illegal. Sie unterbinden Roaming ja nicht ganz (was sie dürften), sondern kassieren dafür. Falls es ein kostenloser Vertrag wär, wär das Mindestvolumen zwar 0, aber solang er im Inland kostenlos ist, darf er selbst dann im EU-Ausland maximal das regulierte Vorleistungsentgelt kosten (also derzeit 1.309 €/GB und nicht die 4 €/GB, die sie verlangen).


    Dass bei der Grenze für das offene Datenpaket der Faktor 2 fehlt, macht übrigens entgegen meiner früheren Aussage doch Sinn. Wenn das nominelle Volumen mehr kostet als das regulierte Vorleistungsentgelt, muss EU-Roaming ohne jede Beschränkung möglich sein. Wenn es weniger kostet, aber mehr als die Hälfte, muss zwar das Inlandsvolumen zur Gänze im EU-Ausland benutzbar sein, aber oberhalb davon gibts noch eine Grenze, ab der ein Zuschlag zulässig ist. Bei den üblichen deutschen Tarifen macht es wegen der Drosselung keinen Unterschied, aber bei Tarifen wie bei Spusu, wo Zusatzvolumen was kosten kann, schon.

    Wie hier anfangs schon vermutet worden ist, trennen sie in Österreich tatsächlich reguläres Datenvolumen und Datenmitnahme, rechnen alles vom regulären Datenvolumen ab, bis es verbraucht ist, und betrachten danach die mitgenommenen Daten als nicht roamingfähig (alles wohl völlig unabhängig von der potenziellen Roamingbegrenzung nach EU-Recht und ziemlich eindeutig rechtswidrig).

    Monatsanfang ist unkritisch. Aber am Monatsende funktioniert es zumindest beim österreichischen Spusu nicht mehr (oder nur kostenpflichtig), wenn das für Roaming vorgesehene Kontingent bereits im Inland verbraucht worden ist.

    Ich würd dann auf bis zu 26 GB bei 32 kbit/s statt bis zu 25 GB bei 0 kbit/s tippen. Theoretisch sollte das Risiko gering sein, weil wenn sie zu nichts zu gebrauchen ist, sollte sie auch nicht verbraucht werden. Aktiviert ist sie ja eh schon, womit die Zeit läuft.

    Hab es auch schon vermisst. Im schlimmsten Fall haben sie den Thread gesehn und wollen mir die Datenextraktion schwerer machen. Vielleicht sind sie auch noch mit dem Bericht dazu beschäftigt, der wohl auf den Aprildaten basiert und um die Jahreszeit fällig ist.


    Mit angeblichen Geschäftsgeheimnissen sind sie jedenfalls hypersensibel. Den 1. Bericht von 2022 haben sie auf IFG-Anfrage nur um das gesamte Kapitel 4 zensiert rausgerückt. Zu dem Zeitpunkt muss er aber schon komplett öffentlich gewesen sein (unten unter »Anhänge«): https://mdb.anke.domscheit-ber…igitalausschuss-22-06-22/


    Neuere Berichte seh ich keine. Beim zuständigen Bundestagsausschuss seh ich ihn auch weder dieses noch letztes Jahr auf der Tagesordnung.


    Außer dem jährlichen Bericht scheint keine Häufigkeit festgelegt zu sein. Hab dabei aber gesehn, dass das Mobilfunk-Monitoring in der jetzigen Form mit der aktuellen TKG-Novelle gestrichen werden soll. Der Bericht soll ganz weg und der Rest in den Breitbandausbau nach § 80 TKG integriert werden (zusammen als »Netzverfügbarkeit«). Die Betreiber sollen von sich aus liefern müssen (bisher muss die BNetzA anfragen). Entscheidend wird sein, was sie in die Verordnung dazu schreiben. Aber vor Jahresende wird das kaum in Kraft treten.

    Im Gegensatz zum Kündigungsbutton muss der Widerrufsbutton gerade im eingeloggten Zustand vorhanden sein, und zwar solang die Widerrufsfrist läuft. Wenn man sich da, wo man den Vertrag abgeschlossen hat, auch uneingeloggt aufhalten kann, muss er halt wohl immer da sein.


    Bei der letzten Diskussion über den Kündigungsbutton vor Kurzem war auf fraenk.de zwar kein Kündigungsbutton, aber ein Widerrufsbutton. Jetzt ist er wieder weg.