Beiträge von xrw

Falls diese Seite oder der Server nicht mehr erreichbar sein sollte, geht es einige Tage später (hoffentlich) hier weiter: https://www.tel-treff.de

    LOL, da ist Drillisch wohl durch Teltarif darauf aufmerksam gemacht worden, dass sie das Kassieren der Markenwechselgebühr vergessen haben. Und sie zitieren noch:

    Zitat

    Wie im Neukun­den­bereich können auch bei Wech­seln einma­lige Entgelte anfallen.

    Und weiter in den Kommentaren:

    Zitat

    Was wir Ihnen bereits zum Thema Markenwechsel mitgeteilt hatten, behält weiter seine Gültigkeit.

    Den dortigen Kommentaren nach zu schließen, hat Drillisch das Versehen für die Zukunft umgehend korrigiert.

    Rein praktisch heißt es halt, dass es nicht nur für Schweizroaming ziemlich unbrauchbar ist, sondern auch schon für normales EU-Roaming, wenn man entweder damit rechnen muss, vom 1. Byte an extra zu zahlen oder es mit der Kostenkontrolle ganz ausschalten muss.


    In Österreich hat es wohl das dortige Äquivalent zur BNetzA schon vor 7 Jahren für »bedenklich« gehalten (krasse Aussage einer Behörde auf einfache Verbraucheranfrage). Spusu schreibt dem Betroffenen illegal berechnete Roamingkosten wohl wieder gut; der Rest zahlt bis heute fröhlich weiter. Bin da schon gespannt, wie das in Deutschland laufen wird.


    Bei der Identitätsprüfung wär ich davon ausgegangen, dass sie den hiesigen Usus nicht so genau kennen, wenn ich nicht aus der Durchleuchtung eines mutmaßlichen Spusu-Mitarbeiters in der Wikipedia wüsste, dass der offenbar SIMs von allen möglichen Anbietern durchtesten hat müssen (aber vielleicht alles Prepaid).

    Aldi Talk ist E-Plus und damit bezüglich Telefonica ein echter Anbieterwechsel (auch wenn es technisch die selbe Plattform ist; ebenso zwischen 1&1 und Drillisch). Nettokom ist zwar Telefonica, hat aber Anbieterkennung BLAU, womit z.B. ein Wechsel zu Tchibo mobil (O2DE) wohl nach dem normalen Portierungsschema abläuft. Sollte aber kein Anbieterwechsel im Sinn des TKG sein, muss also nicht funktionieren und wohl auch nicht kostenlos sein. Bei gleicher Kennung hab ich zumindest von der Telekom gehört, dass es praktisch garnicht möglich ist. Ob und wie die das machen, ist wohl allein deren Sache. Ich weiß nicht, wie es Telefonica praktisch handhabt.

    Hab jetzt in Österreich nach der realen Praxis gesucht. Tatsächlich sind sie noch krasser drauf und kassieren offenbar vom 1. Byte an, wenn man das deklarierte Roamingvolumen bereits in Österreich verbraucht hat, und zwar nicht nur den regulierten Preis, sondern den für Zusatzvolumen. https://www.lteforum.at/mobilf…pusu-datenmitnahme.24119/


    Das ist jetzt doch eher Niveau von Lyca, und die Sache mit der Identitätsprüfung war wohl doch eher das bessere Indiz dafür, was man bei Spusu zu erwarten hat.

    Der Vertragspartner steht zumindest ganz vorn in den AGB (wie ziemlich überall) und dürfte spätestens beim Vertragsabschluss auch ersichtlich sein, wenn man die AGB entgegen seiner Angabe nicht gelesen hat. Mindestens muss es auch im Produktinformationsblatt und in der Vertragszusammenfassung stehn (in Letzterer auch prominent ganz oben).

    Laut Erwägungsgrund 13:

    Zitat

    Die Anwendung eines Multiplikationsfaktors von zwei trägt der Tatsache angemessen Rechnung, dass Betreiber häufig Vorleistungsentgelte für Datenroaming aushandeln, die unter den geltenden Obergrenzen liegen und dass Kunden häufig die gesamte Datenmenge, die ihnen in ihrem Tarif zusteht, gar nicht verbrauchen.


    Der normale Höchstpreis betrifft halt das, was sich die Anbieter untereinander höchstens berechnen dürfen.


    Wie Spusu das real handhabt, muss man wohl abwarten bzw. untersuchen, wie es in Österreich und Italien läuft. Sonderlich relevant wird es für Spusu (und auch die Kunden) eigentlich nicht sein; geht ja bloß um höchstens 2½ GB im 5-GB-Tarif und um gut ½ GB bei 10 GB.

    Ein gewisses Risiko haben sie bei Postpaid allerdings trotzdem, weil sie da die Leistung erst ab 100 € Zahlungsverzug einstellen dürfen und auch erst zum nächsten Monat kündigen können. Zusätzliche Fixkosten entstehn ihnen auch dann. Aber Congstar hat halt das Modell, lieber bei allen noch mehr zu zahlen, um Kunden von vornherein in erwünschte und unerwünschte sortieren zu können. Lässt sich wahrscheinlich nicht nur nach finanziellen Kriterien erklären.

    Unbeschadet der Anwendung einer inländischen Volumenbegrenzung muss der Roamingkunde bei einem offenen Datenpaket auf vorübergehenden Reisen in der Union ein Volumen von Endkundendatenroamingdiensten zum inländischen Endkundenpreis nutzen können, das zumindest dem doppelten Volumen entspricht, das sich aus der Division des inländischen Endkundengesamtpreises (ohne Mehrwertsteuer) dieses offenen Datenpakets durch das regulierte maximale Roamingvorleistungsentgelt nach Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 bezogen auf den gesamten Abrechnungszeitraum ergibt.


    Reguliertes maximales Roamingvorleistungsentgelt für 2026 ist 1.10 €/GB netto (0.55 €/GB ist wegen der Verdoppelung die Hälfte davon). Bei 4.90 € brutto also:


    2 × 4.90 € / (1.19 × 1.10 €/GB) ≈ 7.49 GB


    Definition von offenem Datenpaket:

    Zitat

    „offenes Datenpaket“ ist ein Tarif für die Bereitstellung eines oder mehrerer Mobilfunk-Endkundendienste, der ein unbegrenztes Volumen von Mobilfunk-Endkundendatendiensten gegen Zahlung eines regelmäßig wiederkehrenden festen Entgelts enthält oder bei dem der Inlandspreis pro Einheit der Mobilfunk-Endkundendatendienste, der sich aus der Division des gesamten inländischen Endkundenpreises (ohne Mehrwertsteuer) für Mobilfunkdienste durch das gesamte Volumen der im Inland verfügbaren Mobilfunk-Endkundendatendienste bezogen auf den gesamten Abrechnungszeitraum ergibt, niedriger ist als das regulierte maximale Roamingvorleistungsentgelt nach Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 531/2012;


    Da fehlt das »doppelte«, so dass schon die 5 GB bei 4.90 € ein offenes Datenpaket wären. Aber egal, weil auf das Inlandsvolumen immer begrenzt werden kann. Aber halt das »gesamte Volumen der im Inland verfügbaren Mobilfunk-Endkundendatendienste«. Zweifelsfrei ist auch das mitgenommene Volumen im Inland verfügbar. Aber das ist auch schon aus Art. 4 Abs. 1 der zugrundeliegenden Verordnung 2022/612 völlig klar.


    Ob es variabel ist, ist schon deshalb egal, weil der Bezug der Abrechnungszeitraum ist (bei Spusu Kalendermonat), wo es nicht variabel und auch von vornherein bekannt ist.


    Ausnahmen wären halt die überwiegende Nutzung im Ausland ohne hinreichende Bindung ans Inland oder Gefährdung des Geschäftsmodells nach Ausnahmegenehmigung durch die BNetzA. Laut Wikipedia hat Spusu Letzteres anfangs in Österreich analog in Anspruch genommen. Also schon möglich, dass sie eine Ausnahmegenehmigung für reduziertes EU-Roaming besitzen, falls sie real selber wesentlich mehr bezahlen, als sie von ihren Kunden verlangen dürften.