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Bei der im Teltarif Artikel gezeigten Anlage hängen die unteren Antenen dagegen in geschätzt ~1m Höhe über Boden
Das ist ein Symbolfoto. Offensichtlich handelt es sich um die Standortbescheinigung 370474. Vertikaler Sicherheitsabstand der Gesamtanlage ist 3.96 m ab Unterkante der Bezugsantenne, die sich 30.2 m über Grund befindet. Informationen über die Hochhaushöhe gibts wohl nicht, und ich hab jetzt auch nicht weiter nach einem Bild gesucht (auch die Lokalpresse hat bloß ein Symbolfoto), aber typischerweise wird sie zu niedrig hängen, dass es reichen würde. https://forum.vodafone.de/t5/S…ng-miserabel/td-p/3310953
Das andere scheint #720996 zu sein, wo die Bezugskante 7.80 m über Grund ist und der vertikale Sicherheitsabstand 4.73 m.
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Möglicherweise ist die Absicht, dass man in den Prepaid Basic keine Rufnummern parken kann. Weil den kriegt man ja glaub ich nicht über die Wege, wo man portieren kann.
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Die Ausweisdaten beruhen auf § 172 TKG (und im Fall von Postident auf der zugehörigen Verordnung der BNetzA, was sie für eID mangels Ermächtigung verboten gekriegt haben). Congstar verweist hier wie üblich nur auf die rechtliche Verpflichtung (wozu aber nicht die Ausweisnummer gehört).
Aber was ich bisher völlig überlesen hab:
Zitat
Die congstar führt zur Verhinderung von Vertragsschlüssen jeglicher Art eine Non Compliance List. Zweck ist es sicherzustellen, dass mit Personen, zu denen eine negative Vertragshistorie vorliegt, keine Vertragsabschlüsse möglich sind. In regelmäßigen Abständen werden diese Einträge überprüft. (Art. 6 Abs. 1f DSGVO)
[...]
Der Verarbeitung auf Grundlage des berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1f DSGVO) kannst du jederzeit widersprechen, siehe unter: „Welche Rechte habe ich?“
Wobei »congstar« bei Penny mobil als Kürzel für »Congstar Services GmbH« definiert ist und bei Congstar als »Marke der Telekom Deutschland GmbH«.
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Congstar sagt das:
Zitat
Ferner setzt congstar das Risikomanagementverfahren „Device Ident“ auf Basis der für die Bestellung genutzten Endgeräte ein. Dieses Verfahren analysiert verdächtige Verhaltensmuster und Parameter eines Endgerätes im Rahmen der Betrugserkennung, ohne dabei personenbezogene Daten zu verwenden. Betrügerisch genutzte Geräte werden in diesem Fall der Firma Risk.Ident GmbH, Sternstraße 105, 20357 Hamburg gemeldet. Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1f DSGVO.
Also bei Penny mobil, wo die Congstar Services GmbH verantwortlich zeichnet, während bei Congstar selber die Adresse anders ist und die Telekom Deutschland GmbH als verantwortlich angegeben wird.
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Vielleicht nächste Woche; da steht es auch im hiesigen Onlineprospekt (hinten auf einer Zusatzseite; neuerdings sind die regionalisiert). Allerdings mit Startdatum letzter Montag, und inzwischen steht es so auch auf der Homepage.
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Ich glaub ja eher nicht an diese Ausweisnummerntheorie, aber möglicherweise ist bei Gelegenheit ein neues Gerät sicherer. Congstar gibt auch an, mittels externem Dienstleister zu versuchen, das genutzte Gerät zu identifizieren. Andererseits muss man dann damit rechnen, dass es auf einer Blacklist landet, wenn man bei Congstar abgelehnt wird, und man sich damit auf die Dauer noch mehr Probleme einhandelt.
Wenn er nochmal dafür gezahlt hat, werden es neue Starterpakete gewesen sein.
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Bei Kaufland mobil für den Zweck sollte man noch erwähnen, dass die Daten ohne Datenoption so weit gesperrt sind, dass (ohne APN-Manipulation) auch kein VoLTE mehr funktioniert. Messagingoption sollte sich bei Guthabenmangel regulär per App buchen lassen, aber auch nur für 4 Wochen, und hat wohl noch niemand getestet. Mir wird Smart L ohne ausreichendes Guthaben angeboten, aber nicht der noch teurere Halbjahrestarif. Teste jetzt aber lieber nicht, ob sich so tatsächlich Guthabenmangel erzeugen lässt. Buchung per SMS ist eh einfacher, solang das noch funktioniert.
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Allein das Landgericht Düsseldorf hat 4 Kammern, die sich mit Wettbewerbs- und Markenstreitigkeiten unter Kaufleuten befassen (2 davon ausschließlich, 2 machen auch noch Anderes). Praktischerweise ist die 8. Handelskammer in Düsseldorf für Beklagte mit Anfangsbuchstaben A, B, E, I, M, N, O, Q, T, V und X zuständig und könnte damit wohl alle Netzbetreiber abfertigen (inklusiv Quam).
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Ist doch wohl drauf designt, eine Klage der Telekom zu provozieren. Weil wenn sie sich nicht wehrt, verliert sie irgendwann ihre Ansprüche auf den Claim ganz. Als Marke scheint es allerdings nicht eingetragen zu sein (wär wohl als solche auch nicht schutzfähig).
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Ja-mobil gibts derzeit. Penny hat in letzter Zeit dauernd Starterpakete verramscht; wie lang da die letzte sonstige Aktion her ist, weiß ich grad auch nicht.