Beiträge von DukeNukem

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    Original geschrieben von Anja Terchova
    Die EU hat daran aber keine Schuld, sondern vorallem die Bundesnetzagentur und die Deutsche Politik - weil sie bei saemtlichen Frequenzauktionen zu hohe Preise festgesetzt aber dafuer viel zu laxe Ausbauvorgaben gemacht haben.


    Das fing schon der UMTS Freuqenzauktion bei der denn mobilcom ruiniert und Quam ganz insolvent wuerde an, und setzte sich mit den LTE Frequenzauktionen fort.


    Die Politik wollte abkassieren - und hat ihr Ziel erreicht. Schade, dass die Lizenzen nicht zu günstigen Konditionen -meinetwegen auch kostenfrei- an Firmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihr Mobilfunknetz flächendeckend - und damit meine ich auch kleine Ortschaften auszubauen. Außerdem sollten die Firmen verpflichtet werden, Standardleistungen zu bestimmte Konditionen verbindlich anzubieten - z.B. 1 Mbit Flat zu einem festgelegten sozialverträglichen Preis und Gespräche innerhalb Deutschlands sollen nicht mehr als X Cent/Minute kosten.
    Am Ruin von Mobilcom & Quam trägt die Politik aus meiner Sicht nur mittelbar beteiligt - die Firmenlenker sollten in der Lage sein, selbst zu berechnen, wie viel Geld sie für die Lizenz investieren können.

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    Original geschrieben von ghost2511
    Ich frage mich auch, warum die Telekom die Leistungen kürzt.


    Die EntertainTV mobil App funktioniert gut und ist frei von Eigenwerbung. Die Fernseh-App der Telekom ist schon ideales „Futter“ für StreamOn. Vermutlich besteht einfach die Hoffnung, dass viele, die das Angebot kennengelernt haben gerne 10 EUR monatlich dafür ausgeben.

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    Original geschrieben von habehandy
    Man könnte den Mobilfunkern den Spaß an solchen kundenfeindlichen Späßen dauerhaft verderben wenn sich Verträge nur um 1 Mon. verlängern dürfen wenn sich die Konditionen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ändern (also Wegfall eines Rabatts/Gutschrift).


    Wenn alle Verträge sofort kündbar wären müssten sich die Anbieter viel mehr um ihre Kunden bemühen - das dürfte den Anbietern nicht schmecken. Auf der anderen Seite würden attraktive Kombiangebote (Handy+Tarif) für die Kunden wegfallen - das dürfte vielen Kunden nicht schmecken.


    Von mir aus kann alles so bleiben, wie es ist - nur die Anbieter und teilweise auch die Kunden müssten endlich mal mit fairen Karten spielen. Aktuell sehe ich überall ein Spiel mit gezinkten Karten - dabei denke ich z.B. an Verträge mit Handy, die nach Ablauf der Mindestlaufzeit sogar noch teurer werden, obwohl das Telefon nach zwei Jahren vom Kunden abbezahlt wurde - unglaublicher Murks (aktuell bei Smartmobil). Mehr Fairness auf dem Platz würde allen gut tun.

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    Original geschrieben von CBS2
    Sollte der Wegfall des Treuerabatts bei Kündigung vor Abschluss des Vertrages ausdrücklich kommuniziert worden sein, so sehe ich nicht unbedingt ein rechtliches Problem.


    Sehr fraglich. Es widerspricht meinem Rechtsempfinden, Verbraucher an der Kündigung mit so einer Kostenfalle zu hindern.
    Ich bin recht zuversichtlich, dass es dazu irgendwann eine gerichtliche Entscheidung gibt.

    Es kommt immer auf die konkrete Ausgestaltung des gewährten Rabatts an. Beispiel: Ein VertrG mit zweijähriger Mindestvertragslaufzeit wird ein halbes Jahr nach Abschluss gekündigt. O2 gewährt dem Kunden nun, gegen Rücknahme der Kündigung, einen Rabatt in Höhe von 18 x 10 EUR (also für die gesamte verbleibende Laufzeit). Wenn der Kunde nun nach weiteren 6 Monaten erneut zum Ablauf der ursprünglichen Mindestvertragslaufzeit kündigt ist der Grund für die Rabattgewährung für die letzten 12 Monate der Mindestvertragslaufzeit weggefallen. Ob diese Vorgehen gegenüber Verbrauchern zulässig ist, bezweifle ich.


    Ich möchte meine Bedenken kurz begründen:
    Die Kündigung würde wirksam zurückgenommen - dafür wurde der Rabatt gewährt.
    Wenn der Kunde nun erneut zum Ablauf der Mindestlaifzeit kündigt, ist die Bedingung, für die der Rabatt gewährt wurde, weiterhin wirksam - die ursprüngliche Kündigung wurde ja unzweifelhaft zurückgenommen.
    Anders dürfte es aussehen, wenn der Kunde die Rücknahme der ursprünglichen Kündigung, für die im Beispiel der Rabatt gewährt wurde, widerruft. Mit dem Widerruf der Kündigungsrücknahme fällt tatsächlich der Rabattgrund weg - nicht jedoch mit einer erneuten Kündigung.

    Ich möchte euch mal ein kleines Update geben:


    Der überhöhten Rechnung habe ich inzwischen auch widersprochen und gestern grundsätzlich eine Einigung telefonisch erzielen können und um kurze Bestätigung per E-Mail gebeten - heute bekam ich eine E-Mail von O2.
    Der fehlende Preisnachlass soll nachgeholt werden - soweit so gut.


    Die notwendigen Portokosten möchte man mir nicht erstatten. Die Begründung ist mehr als abenteuerlich:
    Nach Meinung von O2 bestand nach dem Erhalt der einseitigen Vertragsänderung und der fehlerhaften Rechnung keine Notwendigkeit zum Verfassen eines Briefes. Ich hätte meine Reklamation auch per E-Mail, telefonisch oder in einem O2-Shop vorbringen können, sodass nach Ansicht von O2 keine Kosten entstanden seien. Außerdem sind die Portokosten (für ein Einwurfeinschreiben) für O2 nicht nachvollziehbar.


    Meine Meinung dazu: völliger Blödsinn. Wenn für O2 schon (nachweisbares) Porto zu teuer ist - dann gute Nacht!


    Die Reisekosten zum O2-Shop dürften die Portokosten weit übersteigen - wenn ich diesen Weg gewählt hätte, hätte O2 mir sicher -zu Recht - mitgeteilt, dass es ein Brief auch getan hätte (wobei ich mir gar nicht so sicher ist, dass jeder Partnershop Reklamationen weiterleitet - gerade wenn man dort den Vertrag nicht abgeschlossen hat).
    Die E-Mailadresse, von der aus die Vertragsänderung abgeschickt wurde lautet no-reply@cc.o2online.de - wer dort hinschreibt ist selbst Schuld ;) . In der Vertragsänderungsmail wurde auch nur die Postadresse der Telefonica genannt.


    Fazit: Saftladen. Ich ärgere mich immer noch über den Mist, den O2 verzapft hat.

    Es gibt keine festen Zeiten, zu denen besonders günstige Angebote vorhanden sind. Allgemein ist die Zeit vor Weihnachten und jetzt zum Jahreswechsel nicht schlecht. Es kommt natürlich sehr darauf an, was Du suchst. Sehe es als Glückstreffer, wenn Dein Wunschgerät mit einem für Dich passenden Tarif zu einem guten Preis angeboten wird :)

    Re: Re: O2: Handeln aus purer Boshaftigkeit?


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    Original geschrieben von Eldschi
    Selbst Schuld. Kündigung ist Kündigung, basta. Man weiß doch, dass einem als Kunde nur Negatives passieren kann, wenn man auf derartige Aufforderungen eingeht. Also darfst du dir schon auch an die eigene naive Nase fassen.


    Als ich die SMS bekam habe ich mich auch gefragt, was das wohl für "wichtige Fragen" mögen.
    Hatte irgendwie schon ein komisches Gefühl.


    Als ich mich dann nach den "wichtigen Fragen" erkundigt und merkte schnell, dass das nur ein Vorwand war, um ins Gespräch zu kommen.


    Habe heute noch eine E-Mail von der O2-Kundenbetreuung erhalten:



    Die Mail ist für mich unbefriedigend. Bedauern wird nur dafür ausgedrückt, dass "mein Anliegen" nicht abschließend ... bearbeitet werden konnte. Kein Wort der Entschuldigung.


    Der Vertrag enthielt keine Einschränkung, dass der Rabatt wegfällt, wenn eine Multicard gebucht wird. Die Multicard kostet lt. Preisliste 4,99 EUR im Monat. Hatte die Multicard direkt zu Vertragsbeginn gebucht. Es wurden auch schon Rechnungen mit Rabatt und Gebühr für die Multicard ausgestellt,