Hallo,
die Problematik hatten wir intern bei Umstellung auf die T-Mobile Flatrate auch besprochen, es handelt sich allerdings, und kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen, um absolute Minimalbeträge, daher haben wir bis zur Prüfung und evtl. Beanstandungen erst einmal keinen geldwerten Vorteil angesetzt.
Analog zum geldwerten Vorteil hat die Flatrate, aus betriebsinternen Gründen aber auch einen Nachteil, falls die Mitarbeiter ein Abkommen haben das sie für die private Nutzung einen Obolus nach Gebühren zahlen sollen.
Bei T-Mobile Max wird es schwer den privaten Anteil zu ermitteln, denn der Max Einzelverbindungsnachweis enthält nur die kostenpflichtige Gespräche die nicht über die Flatrate abgedeckt werden, man kann den privaten Anteil also nicht konkret ermitteln sondern nur noch pauschalisieren, was im Einzelfall zu Problemen mit dem Mitarbeiter oder auch dem Betriebsrat führen kann, aus meiner Sicht ist das ein absoluter Schwachpunkt von T-Mobile. Bei E-plus erhält man bei Base eine komplette Übersicht aller geführten Gespräche.
Dazu kommt, wenn man keinen kompletten EVN hat, kann man auch nicht prüfen ob sich die Flatrate für die einzelnen Mitarbeiter lohnt, gerade in einem größeren Rahmenvertrag wird das schwierig. T-Mobile empfiehlt dann immer den Wechsel in den Relax-Tarif weil hier ein kompletter EVN aufgeführt wird, nur ist das auch keine Lösung, denn welchen Tarif soll man wählen wenn man nicht weiß welchen Bedarf der Mitarbeiter hat? Relax 1000 kann nicht immer die Lösung sein, dazu kommt das man durch den Tarifwechsel immer drei Monate in dem gebuchten Tarif verbleiben muß - und das nur um einen Einzelverbindungsnachsweis zu erhalten.
Meine Anfrage hinsichtlich EVN bei Max wurden immer negativ beantwortet, vielleicht hat hier jemand auch andere Erfahrungen gemacht.
Gruß
JD