-- "Unternehmensname-Blog.de" unzulässig --
Und wieder die Hamburger ([URL=http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,druck-494224,00.html]Quelle: SPON[/URL]):
Laut eines Urteils des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (hOLG) ist die Formel "Unternehmensname-Blog.de" unzulässig.
Wenn man gaaanz lange Haare findet, an denen man ziehen kann, kommt man zB auf sowas:
Das OLG machte den Namensschutz-Paragrafen dennoch geltend - und zwar mit folgender Begründung: "Eine Beeinträchtigung des Namensrechts ist auch außerhalb des Unternehmensfunktionsbereichs möglich, wenn ein Nichtberechtigter sich damit unbefugt ein Recht am Namen anmaßt" - und damit die "geschäftlichen Interessen des Unternehmens beeinträchtigt".
Es kommt aber noch "besser":
Auf Basis des gegenwärtigen Urteils können Unternehmen nun von Bloggern verlangen, den unbefugten Gebrauch ihres Namens zu unterlassen. Weiterhin zulässig ist allerdings, im Blog-Titel das Firmenschlagwort zu verwenden, um auf den Inhalt des Blogs hinzuweisen. Wer diese Vorgabe nicht befolgt, muss mit beträchtlichen Strafen rechnen. Im Beschluss des OLG werden folgende Ordnungsmittel festgelegt: eine Geldstrafe von höchstens 250.000 Euro und, im Einzelfall, bis zu zwei Jahren Haftstrafe.
Netter Zug, die Geldstrafe nach oben zu begrenzen... 