Ok, dann liegt es wohl derzeit am Netz, dass es so langsam ist. Dachte schon, ich sei bereits jetzt gedrosselt.
crooks: Anrufen oder einfach ausprobieren, was nach 250MB passiert.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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Ok, dann liegt es wohl derzeit am Netz, dass es so langsam ist. Dachte schon, ich sei bereits jetzt gedrosselt.
crooks: Anrufen oder einfach ausprobieren, was nach 250MB passiert.
Habe eben folgende SMS erhalten:
“Lieber 1&1-Kunde, Ihr Surf-Volumen mit max. Bandbreite ist zu 75% erreicht. Bitte rufen Sie unter 02602964413 an, um weiter mit Top-Speed zu surfen. Ihre 1&1″
Hat da jemand von euch schon mal angerufen? Wollen die einem dort nur das 1GB für 9,95€ mtl. aufschwatzen? Die können ja schlecht den Anruf zur Bedingung machen, dass ich die restlichen 125 MB nur mit HSPA-Geschwindigkeit nutzen kann, wenn ich vorher dort anrufe.
Free-listing Wochenende.
Wurde darüber auch erst gestern (üblicherweise schon immer donnerstags davor) und nur auf einige meiner Accounts informiert.
Richtig. Und für eine Beschädigung auf dem Transportwege spricht hier nicht viel, insbesondere nicht aufgrund unsachgemäßer Verpackung.
Was sagt der MüKo in Sachen Beweisleist zu Nr. 2?
M.E. muss der Käufer hierbei nachweisen, dass
1. Die Kaufsache durch den Transport beschädigt wurde, und
2. dass die Beschädigung durch unzureichenden Schutz der Verpackung (mit)verursacht worden ist, und dem Verkäufer eine sachgerechte(re) Verpackung unter Berücksichtigung der Spesen für den Versand und der Weisungen des Käufers dahingehend auch möglich und zumutbar gewesen ist.
ebay bekommt es seit Anfang dieses Jahres schon nicht mehr hin, das Einstelldatum und die -uhrzeit in der normalen Übersicht neu eingestellter Sofortkaufartikel anzuzeigen. Vermutlich sind solche Artikel ohne Zeit und Datum, die über externe Anwendungen eingstellt worden sind.
Und ja, micht nervt das auch ![]()
ZitatOriginal geschrieben von mostwanted
Ich dachte der Käufer muss darlegen - und im Bestreitensfall auch beweisen - dass das der Mac schon zu dem Zeitpunkt defekt gewesen ist, als er dem Frachtführer übergeben wurde. Wenn er als Privatmann verkauft hat kommt ihm meiner Meinung nach auch keine Beweiserleichterung zu gute?
Das ist auch vollkommen richtig so!
ZitatOriginal geschrieben von flatty
Hola,
wie oben schon von mir vermutet, hat der VK die Haftung für Mängel (vielleicht sogar wirksam) ausgeschlossen. Wir sprechen also nur noch über Arglist und - wenn auch der RA bisher das angeblich nicht geschrieben hat - Transportschäden. Wenn diese nicht vorliegen, dann eben auch den mangelfreien Versand.
Ich kann deine Argumentation nicht im Ansatz nachvollziehen.
Selbst wenn man hier von einem wirksamen und auch nachweisbaren Haftungsausschluss ausgehen will, ist die Schiene über die Arglist doch in die Mängelrechte zu kommen in beweisrechtlicher Hinsicht ein Plus, und kein Minus zur normalen Beweissituation bei der Sachmängelhaftung ohne Haftungsfrezeichnung. Um überhaupt in die Mängelrechte zu kommen, muss der Käufer den Nachweis führen können, dass
1. Ein Sachmangel vorlag (vgl. § 363 BGB), und
2. dieser vom VK in arglistiger Weise verschwiegen worden ist.
Ein Sachmangel liegt aber eben gerade nur dann vor, wenn der PC bereits vor Ablieferung beim Frachtführer mangelhaft gewesen ist. Und dieser Nachweis ist nicht zu führen, wenn der VK hier wahrheitsgemäße Angaben über den Zustand des PCs gemacht hat.
Warum reitest du immer auf dem Versandschaden rum?
Für diesen haftet der VK eben wegen der Regelung des § 447 BGB gerade nicht. Etwas anderes kann sich nur aus Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht (Pflicht zur sachgerechten Verpackung & Versand) ergeben. Für eine derartige Pflichtverletzung (nicht aber für das Vertretenmüssen derselben) ist der Käufer darlegungs- und ggf. beweispflichtig.
Aber die Umverpackung war hier doch gerade nicht beschädigt, sondern ausreichend dimensioniert. Zudem ist das Schadensbild alles andere als typisch für einen Versandschaden. Bevor da Tasten herausbrechen, Batterien verloren gehen oder optische Laufwerke den Geist aufgeben, hätte es doch längst die HDD oder den RAM oder das Mainboard gehimmelt.
Und: Wie soll der Verkäufer bitte in arglistiger Weise einen Versandschaden herbeigeführt haben? Das geht nicht.
Es kann nicht sein, dass ich über den Umweg "arglistiger Versandschaden" durch die Hintertür unter Umkremeplung sämtlicher Beweisregeln der Sachmängelhaftung in die Mängelrechte komme.
Schließlich ist die Haftungsfreizeichnung meiner Meinung nach hier nicht nachweisbar. Und für diese ist ausnahmsweise der VK darlegungs- und ggf. beweispflichtig.
6070 10€ incl. Paketversand. Sollte mit großer Wahrscheinlichkeit mit ein paar Klicks online kostenlos entsperrbar sein.
Dann lass dir zunächst aussagekräftige Fotos von den Mängeln zuschicken, unter gleichzeitiger Versicherung des Käufers, dass diese Fotos das von dir gelieferte Gerät wiedergeben und einem Hinweis auf den Straftatbestand des § 263 StGB.
PS: Mit der (häufig unbegründeten) Angst der nicht juristisch vorbelasteten Bevölkerung vor juristischen Schritten wird sehr, sehr viel Geld gemacht.