Re: Gewährleistung ./: Sachmangel
ZitatOriginal geschrieben von Vieltaenzer
Gewährleistung ist ggf. zu leisten, wenn der Gegenstand im Laufe seiner Benutzung defekt wird.
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ware nicht die versprochenen/üblichen Eigenschaften bei Lieferung hat. In diesem Fall könnte es sich also höchstens um einen Sachmangel handeln. Hierfür muss unabhängig von der Gewährleistung gehaftet werden. Dies muss der Käufer allerdings beweisen, was schwierig werden könnte. Ich würde es entweder aussitzen oder zurückschicken lassen (ohne vorher Geld zurück zu überweisen) und dann mal die Seriennummer vergleichen.
Was ist das denn für ein Unsinn? Ein Sachmangel ist die Voraussetzung für die Eröffnung von Gewährleistungsrechten.
Im Rahmen der Gewährleistung muss, anders als bei einer (Haltbarkeits)Garantie, gerade nicht für Mängel geleistet werden, die erst "im Laufe der Benutzung" der Kaufsache entstehen.
laudanum: Warum wirst du jetzt "weich"? 100€ sind eine Menge Geld, und der Käufer erreicht sein Ziel.
Lass dir doch zumindestens eindeutige Fotos vorab zuschicken.