Beiträge von Dauerposter

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    Original geschrieben von stefan3

    Ich halte den "Kaufvertrag" (sofern man dabei bei ebay überhaupt davon sprechen kann, eindeutig ist das in der Rechtssprechung nicht) jederzeit ein.


    So, wovon spricht die Rechtsprechung denn? Oder war es die Linkssprechung?


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    Auf Bewertungen, gleich welcher Art, besteht keinerlei Rechtsanspruch, das ist juristisch eindeutig (oder wurde noch nie durchgeklagt).


    Das hat auch niemand behauptet. Du hast jedoch erwähnt, dass du "rote" Bewertungen verteilst, also kommt es auf den Anspruch auf Abgabe einer Bewertung doch überhaupt nicht an. Den erfüllst du ja bereitwillig.


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    Solange keine Beleidigung drin steht, sondern nur eine freundliche Tatsachenbeschreibung, kann da drin stehen, was will.


    Ganz so einfach ist es nicht.


    Zum einen muss die Tatsachenbehauptung natürlich wahr sein. Zum anderen existert auch noch ein Sachlichkeitsgebot. Wenn du in deine roten Texte hineinschreibst "Verkäufer verschickt Ware nicht wie gewünscht", kann man darin durchaus eine unsachliche Bewertung und damit eine schuldhafte Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten deinerseits erblicken. Für einen Laien erweckt eine derartige Bewertung nämlich den Eindruck, als habe sich der Verkäufer hier nicht vertragstreu verhalten, was aber nicht der Fall ist.


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    Nenne es halt "zivilen Ungehorsam", wenn du diesen kleinen Denkanstoss an die VK überhaupt juristisch würdigen möchtest.


    Ich nenne solches Verhalten schlicht dumm. Hast du dir als Kind auch ein rosa Spielzeugauto zu Weihnachten gewünscht und dann rumgeheult, weil es kein blaues ist=

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    Original geschrieben von stefan3
    Den ebay-Verkäufern biete ich immer einen Aufpreis an, wenn die statt mit Hermes mit der Post verschicken. Viele lassen sich aber nicht darauf ein und dann gibts auch schnell mal eine rote von mir.


    Du schließt also Kaufverträge wissentlich mit Nebenabrede "Versand als Hermes Paket", versuchst dann die Verkäufer zu einem Versand via DHL zu bewegen und verteilst bei Nichtbefolgung deiner "Anweisung" negative Bewertungen? Ich hoffe, dass diese Praxis für dich mal nach hinten losgeht...

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    Original geschrieben von andrea80
    Muss das unbedingt ein Fachanwalt für Mahnrecht sein oder kann das x-beliebiger sein?


    Da wirst du dir schwer tun, einen solchen zu finden. Den gibt es nämlich nicht.


    Gehe zum RA deines geringsten Misstrauens. Ein Tätigkeitsschwerpunkt im Forderungsmanagement kann sicherlich nicht schaden.


    EDIT: Ihr könnt dem RA gleich einen Zettel mit folgendem Inhalt überreichen:



    BGH X ARZ 255/95 vom 28.03.1995, OLG Hamm, 7 W 50/90 vom 22.02.1991.


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    EDIT: Und bekommen wir die Kosten gezahlt? Schuld hat ja eigentlich die Stadt, die die falsche Adresse rausgegeben hat.


    Siehe dazu bereits oben. Ob das EMA für die Falschauskunft haftbar zu machen ist, braucht euch nicht zu interessieren. Das darf dann der Gläubiger im Innenverhältnis mit der Stadt klären.

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    Original geschrieben von brasax
    Was mich ein wenig wundert:


    Wo ist der Mahnbescheid geblieben? Wenn ich einen Mahnbescheid beantrage, sind alle Daten Mahnbescheid und Volstreckungsbescheid ausgefüllt. Mich würde es wundern, wenn ein Amtsgericht den Mahnbescheid und den Vollstreckungsbescheid an verschiedene Adressen schicken würde.



    MB ging an Person A unter Adresse B und konnte zugestellt werden.
    VB ging dann ebenfalls an Person A unter Adresse B, konnte aber nicht mehr zugestellt werden.


    Gläubiger lässt für die Zustellung des VB eine Adressermittlung der Person A beim EMA durchführen. Das EMA baut Mist, und liefert als neue Adresse der Person A die Adresse C der namensgleichen Person D (=Ehemann von Andrea80).


    VB geht vermeintlich an Person A, in Wirklichkeit aber an Person D unter Adresse C und wird zugestellt.




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    Es handelt sich doch nur um einen Vollstreckungsbescheid. Seit wann kann dieser bereits zur Pfändung herangezogen werden? Meines Wissens geht das nur mit einem Vollstreckungstitel.


    Der VB ist Vollstreckungstitel, § 794 I Ziffer 4 ZPO!


    Ein Mahnbescheid Vollstreckungsbescheid steht gem. § 700 I ZPO einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich.


    Darauf würde ich mich nicht einlassen.


    Dein Mann ist durch die Zustellung des VB und der Personenverwechselung zur Scheinpartei geworden. Legt dein Mann nun Einspruch gegen den VB ein (sinnvollerweise mit der Begründung, dass ein Identitätsirrtum vorliegt), wird er dadurch nicht zur Partei des Rechtstreits. Die Rechtsprechung des BGH billigt der Scheinpartei aber gleichwohl das Recht zu, diesen Rechtsstreit so weit zu verfolgen, bis ihre Nichtbetroffenheit in der Sache durch das Gericht (etwa durch ein Zwischenurteil) festgestellt wird, da diese daran ein berechtigtes Interesse hat.


    Es muss ihr die Möglichkeit gegeben werden, denjenigen Rechtsbehelf gelten zu machen, der zur Beseitigung des Titels gegeben ist.


    Die Kosten sind dem Kläger (hier die Firma) als Verursacher aufzuerlegen.



    Der VB ist nunmal in der Welt. Natürlich könnte man den Gläubiger auch außergerichtich dazu bringen, eine Art "Vergleich" einzugehen, in dem dieser sich zur Vermeidung einer Vertragsstrafe verpflichtet, die Zwangsvollstreckung aus dem vorliegenden VB nicht zu betreiben und den "Schuldner" für sämtliche aus der Verwechslung entstandenen Kosten zu entschädigen, wofür der "Schuldner" auf die Einlegung des Rechtsbehelfs des Einspruchs verzichtet.



    Aber: Wie bereits mehrfach dargelegt, kann noch heute der GV vor der Tür stehen. Trotz des Telefonats und der Auskunft des gegnerischen RA. Oder morgen, oder übermorgen...


    Von daher ist es einfach der sicherere Weg, in Einspruch zu gehen und gleichzeitig einen Antrag auf einstweilige Einstellung der ZV zu stellen.


    Zumal sich die Gegenseite derzeit auf einen entsprechenden "Vergleich" wohl auch nicht einlassen wird.

    @f_a_w:


    Kann es sein, dass du momentan ein wenig zu viel Zeit hast?


    Deine Beiträge, die ich zugebenermaßen meist nur im Rahmen von Diskussionen mit juristischem Hintergrund lese, gehen in letzter Zeit mit verlässlicher Regelmäßigkeit am eigentlichen Kern der Diskussion vorbei.


    Die Leute wollen Ratschläge, wie sie ihre juristischen Probleme lösen können, und keine Lebensberatung oder eine scheibchenweise Aufarbeitung grundsätzlicher gesellschaftlicher Probleme. Die Rechtsphilosophie und -soziologie mögen Säulen der Rechtswissenschaften sein, aber deine Beiträge gehen dahingehend m.E. zu weit und wirken, wie auch schon von anderen festgestellt, oftmals regelrecht provozierend.


    Der Diskussion sind sind sie aus meiner Sicht nur selten förderlich, da es gerade zu unserer Disziplin gehört, einen einigermaßen festen Standpunkt zu vertreten. Das gelingt dir aber nur in den seltensten Fällen, zumal in deinen Beiträgen immer ein Unterton der persönlichen Frustration über die deutsche Justiz mitschwingt und du feststehende Grundsätze juristischer Denkweisen damit ad absurdum zu führen versuchst.


    Als Sahnehäubchen kommt meist noch ein Schwelgen in Erinnerungen und Erfahrungen zum Verfall unserer Gesellschaft hinzu, was dann oft zu einem Verlauf der Diskussion in Breiform führt.