ZitatOriginal geschrieben von stefan3
Ich halte den "Kaufvertrag" (sofern man dabei bei ebay überhaupt davon sprechen kann, eindeutig ist das in der Rechtssprechung nicht) jederzeit ein.
So, wovon spricht die Rechtsprechung denn? Oder war es die Linkssprechung?
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Auf Bewertungen, gleich welcher Art, besteht keinerlei Rechtsanspruch, das ist juristisch eindeutig (oder wurde noch nie durchgeklagt).
Das hat auch niemand behauptet. Du hast jedoch erwähnt, dass du "rote" Bewertungen verteilst, also kommt es auf den Anspruch auf Abgabe einer Bewertung doch überhaupt nicht an. Den erfüllst du ja bereitwillig.
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Solange keine Beleidigung drin steht, sondern nur eine freundliche Tatsachenbeschreibung, kann da drin stehen, was will.
Ganz so einfach ist es nicht.
Zum einen muss die Tatsachenbehauptung natürlich wahr sein. Zum anderen existert auch noch ein Sachlichkeitsgebot. Wenn du in deine roten Texte hineinschreibst "Verkäufer verschickt Ware nicht wie gewünscht", kann man darin durchaus eine unsachliche Bewertung und damit eine schuldhafte Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten deinerseits erblicken. Für einen Laien erweckt eine derartige Bewertung nämlich den Eindruck, als habe sich der Verkäufer hier nicht vertragstreu verhalten, was aber nicht der Fall ist.
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Nenne es halt "zivilen Ungehorsam", wenn du diesen kleinen Denkanstoss an die VK überhaupt juristisch würdigen möchtest.
Ich nenne solches Verhalten schlicht dumm. Hast du dir als Kind auch ein rosa Spielzeugauto zu Weihnachten gewünscht und dann rumgeheult, weil es kein blaues ist=