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Original geschrieben von Handys4Fun
NEU AB 08.08.2011
Option VDSL25 oder VDSL50 für nur 5,00 € monatlich zubuchbar !
Hast du da mal genauere Infos zu? Ich finde auf der Telekom Seite nur VDSL50 zum Preis von VDSL25 bis 30.09.11 (also 10€ Aufpreis).
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Original geschrieben von iwanzwo
Ich gehe lieber auf Nummer Sicher, es soll jetzt die Höchstgrenze von 14 Stunden für eingehende Gespräche im Monat gelten
. Ich bleibe seit vielen Monaten/Jahren deutlich darunter.
Scherzkeks 
Mal auf's Datum geschaut? Sowas nennt man Spätzünder...
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Kritische monatliche Aufloopgrenze von 16,50? Kannste mal vier nehmen.
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Das ist die Kehrseite der Deregulierung.
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Der Händler muss sich an seiner falschen Widerrufsbelehrung festhalten lassen. Zudem könnte man darüber streiten, ob die Widerrufsfrist mangels ordnungsgemäßer Belehrung noch gar nicht zu laufen begonnen hat.
Indem der Händler hier vorgibt, dem Verbraucher stehe nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht mit einer Frist von 1 Monat zu, belehrt er nicht ordnungsgemäß. Natürlich kann er auch auf freiwilliger Basis eine längere Widerrufsfrist einräumen, muss dies m.E. dann aber auch eindeutig als vertragliches Recht kenntlich machen.
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Original geschrieben von Lord Arsch
Bitte einfacher denken...
Habe den Artikel erhalten und ohne Angabe von Gründen in jedweder Form an den Händler zurückgeschickt.
Über die Widerrufsfolgen wurde ich innerhalb der Artikelbeschreibung informiert (waren demnach Inhalt der Artikelbeschreibung). Eine gesonderte Widerrufsbelehrung erfolgt gesondert.
Binnen welcher Frist muss ich also gem. Artikelbeschreibung fristgerecht widerrufen?
Bitte deutlicher ausdrücken...
Wurde nur im Rahmen der ebay-Artikelbeschreibung über das Widerrufsrecht belehrt oder auch per email?
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Da hat er wohl die USt. vergessen...
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Wenn der Verkäufer seine Vertragserklärung irrig abgegeben hat (z.B. beim Preis vertippt), und der die Erklärung so nicht abgeben wollte, berechtigt ihn dieser Irrtum regelmäßig zur Anfechtung seiner Erklärung, die jedoch nur innerhalb gewisser Fristen erklärt werden kann. Damit wäre der Kaufvertrag "weg", und der Verkäufer könnte eine Rückabwicklung des Vertrags verlangen.
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Original geschrieben von stefan3
Ich schreibe nur rein, dass der VK angebotsgemäss ausschliesslich mit Hermes versendet.
Negativ: Verkäufer war auch gegen Aufpreis nicht bereit, eine Niere zu spenden. 
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Und schau mal in dein Juris und suche dir die AG-Urteile zur Gültigkeit von ebay-Kaufverträgen an. Da kann man auch würfeln, da gibts keine eindeutige Linie.
Was interessiert mich die Uneinheitlichkeit unterstgerichtlicher Rechtsprechung zum Vertragsschluss bei Onlineauktionsplattformen, wenn es hierzu seit fast 10 Jahren (!) BGH-Rechtsprechung gibt?
Zumal ein RiAG, der heutzutage noch derart danebenlangt, vermutlich auch als RiAG in Pension gehen wird.
Wir warten hier aber trotzdem noch gespannt auf Beispielsentscheidungen...
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Original geschrieben von stanglwirt
ein vollstreckungsbescheid wird aber in der praxis nur sehr selten gleich vollstreckt, da es wie bereits mehrfach erwähnt, gegen diesen noch eine widerspruchsfrist gibt. der bescheid alleine ist zwar vorläufig vollstreckbar, aber wenn man vollstreckt, der schuldner legt widerspruch ein und später wird festgestellt, dass die forderung nicht gerechtfertigt ist, kann man sich viel ärger und kosten (schadensersatzpflicht) einhandeln.
von daher wird üblicherweise erst mit dem titel vollstreckt.
1. Ist statthafter Rechtsbehelf gegen den VB der Einspruch, nicht der Widerspruch.
2. Wäre nach deiner Argumentation das Gerichtliche Mahnverfahren ad absurdum geführt, da dieses doch gerade dem Schuldner einen Titel beschaffen soll ohne dass streitig verhandelt wird. Genau deswegen ist das Verfahren auch nur für relativ einfach gelagerte Sachverhalte (Zahlungsansprüche, die nicht in Abhängigkeit einer Gegenleistung stehen oder deren Gegenleistung bereits ebracht worden ist) statthaft, so dass das Bestehen der geltend gemachten Forderung doch mit einiger Sicherheit prognostiziert werden kann.
3. Wäre nach deiner Argumentation das Instrument der Vorläufigen Vollstreckbarkeit generell sinnlos.
4. Ist der VB Vollstreckungstitel, s.o.
andrea80: Dein Freund, der GV, ist so freundlich, dass er dir u.U. sogar ein niegelnagelneues Türschloss einbauen lässt 