Egal ob Sonderrufnummer oder nicht, es fehlt auch bei Qualifizierung als Sonderrufnummer an einer vertraglichen Grundlage für die Berechnung der 0,30€ pro Anruf.
Auch wenn die Sonderrufnummer nicht unter die Flatrate fällt, darf VF diese nicht nach Gutdünken in Rechnung stellen. Wenn dann schuldet der Nutzer für die Verbindung zu einer Rufnummer, deren Bepreisung nicht vertraglich geregelt nur einen Wertersatz für die Kosten, die dem Betreiber tatsächlich für diese Verbindung entstanden sind. Und das sind hier sicherlich nicht 30 Cent pro Anruf.