Laut einem Bekannten besteht das Erreichbarkeitsproblem im UMTS-Netz von o2 weiterhin (Landkreis Bad-Tölz).
Beiträge von Dauerposter
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7 Werktage sind mehr als eine Woche

Gibt dann nur kleinere Probleme:
z.B. dringende Bestellung, Lieferung an ortsfremde PS (Abholung z.B. durch Verwandte).
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Schon klar. Aber hilft das demjenigen, der sich im Vertrauen auf die alte Regelung eine Sendung hat schicken lassen und die Karte nicht griffbereit hat?
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Schriftliche Benachrichtigung zum Kartenzwang? Auch nie bekommen.
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Zitat
Original geschrieben von Amerikaner
Interessant finde ich in dem Zusammenhang aber auch die Frage, warum sich dann Läden die Freiheit herausnehmen, spätere Reklamationen hinsichtlich des Wechselgelds abzulehnen. Wäre ja genau das gleiche, nur anders herum.Derlei Klauseln sind durch die Bank unwirksam. Meistens scheitert es sogar schon an der Einbeziehung in den Vertrag.
Solange sich der Käufer im "Supermarkt" nur passiv verhält, also z.B. die vom Verkäufer zu niedrig angesetzte Zahlung bloß hinnimmt oder zuviel zurückgegebenes Wechselgeld entgegennimmt, schadet nicht einmal die Kenntnis des Käufer von dem "Fehler": Ein Betrugsstrafbarkeit in Folge Täuschen durch Unterlassen steht dann regelmäßig die fehlende Handlungspflicht des Käufers entgegen,
system02: Alles beantwortet. Wie vermutet, hat man sich über den realen Verkaufspreis als Kaufpreis geeinigt.
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Auf der letzten oder vorletzten Rechnung sollte sich ein entsprechender Hinweis finden. So war es bei mir.
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Zitat
Original geschrieben von Flytime
was ist den in den ip verträgen anders als in den jetzigen?Kein echter Telefonanschluss mehr inklusive, Telefonie läuft rein als VoIP.
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Und die entscheidende Frage ist immer noch nicht beantwortet

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Zitat
Original geschrieben von DonPablo89
und meine frage dabei sit noch, wenn ich das mache, aber keine hardware bekomme sondern nur den vertrag, ist der doch nichtig oder?Wenn man so wenig Bescheid weiß, sollte man sich erst Recht an einen Anbieter mit besserem Leumund halten...