Habe heute von einem aus meiner Sicht auch extrem kundenunfreundlichen Vorgang erfahren:
In der Familie hat demnächst jemand Geburtstag. Diesem war bekannt, dass die Tage ein Paket mit Geschenk via DHL kommen wird. Dummerweise war dann doch niemand zu Hause, also Benachrichtungskarte im Briefkasten.
Empfänger fährt also zur Postagentur, um Paket abzuholen, legt Abholkarte und Ausweis vor und bekommt das Paket nicht. Nicht einmal den Absender nennt man ihm (aus "Datenschutzgründen").
Warum? Weil als (einziges) Datum der Vorname des Empfängers nicht übereinstimmt (ähnlich klingender Vorname angegeben). Nachname (sehr seltener Name) sowie komplette Adresse sind
vollständig korrekt und mit den Angaben im Ausweis identisch.
An einer Klärung (Rückfrage beim Absender wegen falschem Vornamen) war die Mitarbeiterin nicht interessiert. Sie hat das Paket sofort als unzustellbar zurückgehen lassen.
Ist übrigens laut dem Schenker (für den ich zu vermitteln versuche, da unangenehme Situation und Geschenk so mit Sicherheit zu spät ankommt; er ist aber nicht der Absender, hat Geschenk auf einer großen Plattform geakuft und an die Beschenkte versenden lassen, Versender hat wohl falschen Vornamen verwendet) ein ganz normales DHL Paket, also keine Zusatzservices (kein "Eigenhändig" wenn es das beim Paket gibt, kein Wertpaket etc.).
An der Haustür ist es dem Zusteller in der Regel völlig egal, wer da aufmacht. Eine Zustellung an Haushaltsangehörige ist in den Transportbedingungen ja auch ausdrücklich vorgesehen. Die Haushaltsangehörigkeit konnte durch das Vorlegen des Ausweis auch quasi nachgewiesen werden.
Zudem frage ich mich, ob die DHL mit dem Einwurf der Benachrichtigungskarte ihren Ablieferungswillen an diesen Haushalt nicht schon verbindlich kund getan hat.
Jemand eine Idee, ob das noch was zu retten ist?