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Zitat
Original geschrieben von phonefux
Unfreiwillige Aufgabe, z.B. bei Diebstahl, Verlust --> kein gutgläubiger Erwerb
Ein gestohlenes Handy kann man somit nicht gutgläubig erwerben, ein unterschlagenes schon.
Das würde ich in dieser Pauschalität nicht bejahen wollen:
A als Eigentümer eines Handys vermietet dieses an B. Der B verleiht das Handy an C. D stiehlt dem C das Handy. D veräußert das Handy an den gutgläubigen E.
In obiger Konstellation stünde § 935 BGB einem Gutlaubenserwerb durch E nicht entgegen.
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Die SMS geht vom Handy, auf welchem diese App installiert wird an den SMS-Server des Anbieters der App. Daraufhin kommt von diesem eine Antwor-SMS an das Handy mit einer PIN.
Daher kann dies nichts mit SMSen an die eigene MSIDSN zu tun haben.
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Dabei geht es um das Ranking in den ebay-Suchergebnissen. Es ist für das Ranking wesentlich besser, einen momentan nicht lieferbaren Artikel mit einem utopischen Preis zu versehen als das Angebot zu beenden und bei Verfügbarkeit wieder zu starten.
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Die Blase bekommt erste Spannungsrisse 
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Martyn
:top:
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Und der Wechsel beider Zahnriemen beim 2.5 TDI kostet auch gute 1.000€...
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Dazu müssten die Karten aber auf den Belästigen registriert sein, respektive müsste diesem zumindest die PKK bekannt sein.
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Im Ernst, Gutschrift-SMS? Hat sich deren Inhalt geändert?
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Polycarbonat = Plastik.
PET-Flaschen sind auch keine Glasflaschen 
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Es gibt keine offiziellen Listen, schon gar nicht auf der Homepage von TMD.
Lies doch einfach mal diesen Thread, dann wirst du schnell dahinter kommen, dass es sich um "Insidergeschäfte" handelt, die in aller Regel an den schleimigen Möchtegernanzugträgern im T-Shop scheitern.