Sonst niemand mit Doppelgutschriften vom 20.03.?
Beiträge von Dauerposter
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HP-owner: War ein 7 oder 10-Tages-Angebot, richtig? Stichwort: Sommerzeit.
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Zurücknehmen muss er es auch, wenn du mit dem Auto drübergefahren bist.
Die Frage der Wertersatzpflicht ist eine andere...
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Wenn überhaupt eine Verschlechterung eingetreten ist, wäre diese ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen, und damit nicht wertersatzauslösend, § 357 III 3 BGB.
Die Displayschutzfolie ist nur ein verlängerter Teil der Umverpackung zum Schutz des Display beim Transport. Eine Verpackung kann ohne weiteres zur Prüfung der Ware aufgerissen werden, ohne eine Wertersatzpflicht auszulösen (für deren Bestehen und Umfang im Übrigen der Unternehmer darlgeungs- und beweispflichtig wäre).
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Bei gewillkürter Schriftform gilt, soweit kein entgegenstehender Wille erkennbar ist, grundsätzliche die Auslegungsregel des § 127 II 1, wonach eine telekommunikative Übermittlung (z.B. email) ausreichend zur Wahrung des Formerfordernisses ist.
Die Regelung ist aber alles andere als klar, siehe Diskussion hier: -
Schaut doch mal in eure Auf-/Abbuchungen im Konotcheck. Die Gutschriften von heute kamen bei mir alle doppelt, zu unterschiedlichen Zeiten

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Zitat
Original geschrieben von BartHD
Sachmangel kann doch nur vorliegen, wenn der VERKÄUFER bewusst getäuscht hat?Ein Sachmangel hat mit einer Täuschung überhaupt nichts zu tun.
Völlig ausreichend ist das negative Abweichen der tatsächlichen Beschaffenheit von der maßgeblichen Soll-Beschaffenheit nach objektiven Kriterien.
Wenn ein Handy ohne Beschaffenheitsvereinbarung bezüglich eines Locks angeboten wird, eignet es sich nicht für die gewöhnliche Verwendung und weist nicht die übliche Beschaffenheit auf, sofern es auf einen Netzanbieter gesperrt ist. Und damit ist es mit einem Sachmangel behaftet, unabhängig davon, ob der Verkäufer von dem Lock überhaupt Kenntnis hatte.
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Und Ton wieder weg...
Und Testbild mit Werbung für den Tonschund.
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Ne, Grönemeyer.
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Und gerade wieder üble Störgeräusche.