Welcher der drei verbleibenden NB sich da wohl still und heimlich bei E-Plus einkaufen wird?
Beiträge von Dauerposter
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Es dürfte frequenzrechtlich gar nicht klappen, dass Dritte die Sender betreiben. Das muss schon E-Plus selbst machen.
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Die Real-Aktion hat inflationäre Auswirkungen auf den Defekthandymarkt.
Heute kannst du einen bunten Mix aus zehn defekten Handys (ohne Sammlerwert) bei egay zum Verkauf anbieten und dir sicher sein, dass irgendein Depp (in Kenntnis von der Real-Aktion) darauf inkl. Versand einen Betrag zwischen 40 und 45€ setzen wird. Schließlich bekommt er bei Real dafür ja einen Fuffi.
Vor der Real-Aktion wär ein solches Angebot zwischen 10 und 15€ rausgegangen...
Da mir nicht einleuchten will, warum jemand bei solchen Margen einen derartigen Aufwand einzugehen bereit ist, war mein nächster Gedanke der an eine neue Form der Kapitalanlage in Krisenzeiten ("Tausche kaputten Euro gegen kaputtes Handy")
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Habe vorgestern mal wieder einige Altlasten eingetauscht. Bei meinem Real will man mittlerweile einen PA/RP sehen. Der Ausweis wird auch während der "Bewertung" einbehalten, die Ausweisnummer auf dem Formular notiert.
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Original geschrieben von MiaForster Ich finde eBay sollte, wenn auch nur einen Teil, dieser zusätzlichen Einnahmen an die Verkäufer, in Form von Gebührensenkungen, weitergeben.
Madame beliebt schon am frühen Morgen zu scherzen

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Drecksladen zurückrudern muss.
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Wird in den EM-Alttarifen die EU-Verordnung für Roamingentgelte in EU-Ländern (aktiv 35 Cent, passiv 11 Cent netto/min) von o2 eingehalten?
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Auf der ersten Rechnung.
Teilweise kommt auch eine SMS mit der Nummer.
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Original geschrieben von tarifchaos
Mobilcom-Debitel verbietet nur laut AGB Gespräche, bei denen eine Auszahlung oder direkte Gegenleistung an einen selber oder an Dritte erfolgt. Wer also Lust auf Ärger hat, der möge sich einen Crash-Vertrag holen
Nach dieser Klausel wäre jegliches netzexterne Gespräch untersagt. Schließlich erfolgt bei jedem Gespräch in Netze außerhalb des o2 Netzes eine Gegenleistung an einen Dritten in der Form einer Interconnectzahlung an den jeweiligen Netzbetreiber des Zielnetzes.
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Original geschrieben von Benz-Driver
Ist kein iPhone-Konkurrent, ist ja eine ganz andere(billigere) Preisliga.Das ist wohl eher der angemessene Gegenwert für die gebotene Technik. Iphone-Käufer werden mit 40%-Dummenaufschlag bestraft

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Original geschrieben von Brainstorm
Letzteres mag zwar sein, ist aber nicht die korrekte Verfahrensweise.
In einem solchen Fall gilt das Rechtsfahrgebot nicht.Und was steht in meinem Beitrag?