Wenn es kein ganz alter C&S ist, dann hat er sich durch die nicht erfolgte Kündigung um 12 Monate verlängert.
Beiträge von Dauerposter
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Zu faul zum Nachschauen?
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Gut, dann hat es sich schon erledigt

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Habe mit Apple so gar nichts am Hut, daher frage ich:
Wenn ich einen Apfel-MP3-Player erwerbe muss ich um diesen zu befüllen zwingend Apfel-Software auf meinem PC installieren?
Ein USB-Datenträgermodus wird also nicht untersützt?
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Nö, das hat bei mir noch nie geklappt.
Wenn überhaupt mal was kam, kam es mit tagelanger Verzögerung.
Derzeit kratzt das Tracking ohnehin am Limit.
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Nein, für die Mahnung brauchst du keinen RA.
Ganz im Gegenteil sollte die Mahnung vor der Mandatierung eines RA bei DHL zugehen. Nur wenn DHL auf die Mahnung weiterhin nicht leistet gerät DHL in Schuldneverzug. Ein Schaden, der aufgrund dieser Schuldneverzugs eintritt (z.B. Rechtsverfolgungskosten durch RA) wären dann ersatzfähig, nicht aber einer, der vor dem Verzugseintritt entsteht (z.B. RA-Kosten für die Erstmahnung), da dieser nicht auf der Verzögerung der Leistung beruht.
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Zitat
Original geschrieben von Scheffel
Naja, jetzt zu Weihnachten machen viele Firmen einen Adventskalender (hier sind 58 gelistet: http://www.reichweite.de/17726…ing-adventskalender-2010/)Warum suchst Du?
Amazon bietet m.E. eine über Weihnachten verlängerte Rückgabemöglichkeit an...
Weil ich mir einen Überblick verschaffen möchte

Das mit Amazon ist schonmal nicht schlecht, ich suche aber eher nach kreativen Lösungen

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Genau deswegen setzt man die gute DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG zunächst durch Mahnung mit der Leistung des Schadensersatzzahlung in Schuldnerverzug.
Wird dann weiterhin nicht gezahlt, sind die Rechtsverfolgungskosten ein Teil des vom Schuldners zu ersetzenden Verzugsschadens.
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Moin,
ich interessiere mich für besondere Preis- und Serviceaktionen im Onlinehandel. Aufgrund des Weihnachtsgeschäfts sollt dafür derzeit Hochsaison sein.
Ich suche ähnliche Aktionen wie z.B.:
- "Lieferung bis Heiligabend": (vgl. z.B. für Neckmann hier
- "Bestpreis-Garantie": Rückgewähr von x% des Kaufpreises sofern selber Artikel im Onlinehandel unter vergleichbaren Konditionen im Zeitraum y günstiger angeboten wird.
- Vergütung für nicht zurückgesandte Waren (z.B. bei Modehändlern häufig anzutreffen, die die Kunden dafür belohnen, dass sie nicht widerrufen)
Normale Rabatt- oder Gutscheinaktionen bzw. verbesserte Prämienprogramme (doppelte Punktzahl bei Payback o.ä.) meine ich nicht.
Vielleicht hat jemand von euch eine derartige Aktion entdeckt und kann ggf. über Erfahrungen berichten.
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Ist schon klar, dass es an dem Sch****laden MD liegt
