Weil nicht jeder den Umbenennungsunsinn des T-Konzerns mitmachen will?
Beiträge von Dauerposter
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ersetze schild durch mensch, tier, stehendes auto oder sonstiges hindernis mit dem unterschied, dass du dort dann schon stehen solltest.
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Wenn es verboten wäre, müsste dort Zeichen 272 stehen:

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Ich fahre öfters über eine Kreuzung, bei der es häufig durch die - m.E. unglückliche - Regelung zweier Verkehrsströme durch den Grünen Pfeil - zu Beinaheunfällen kommt.
Dazu folgende großartige Skizze:
Wir haben also Kraftfahrer A, der nach rechts abbiegen möchte, was ihm durch den Grünen Pfeil nach rechts ausdrücklich und konfliktfrei gestattet wird.
Gleichzeitig wird auch dem Kraftfahrer B mittels Grünem Pfeil das konfliktfreie Abbiegen nach links signalisiert.
Soweit alles i.O. Diese Standardsituaution ist in orange gehalten.
Nun kommt es aber häufig vor, dass B nicht links abbiegen, sondern wenden möchte (kein Wendeverbot angeordnet). Diese Situation wird auf der Skizze durch die rote Spur gezeigt.
Hierbei droht dann regelmäßig eine Kollision mit A. Klar ist, dass der Grüne Pfeil nicht von der allgemeinen Sorgfaltspflicht entbindet, so dass B als "Wendender" doppelte Sorgfalt walten lassen und auf den Vorrang des A achten muss.
Dennoch sehe ich einen Konflikt mit folgender Regelung in der VwV-StVO:
ZitatPfeile in Lichtzeichen
1. Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden. Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden.Quelle:
http://www.verwaltungsvorschri…_26012001_S3236420014.htm
Nach meinem Verständnis entspricht die geschilderte Lichtzeichenregelung nicht dieser Vorschrift. Entweder werden die Grünen Pfeile nacheinander geschaltet oder es muss für die Richtungsfahrbahn des B ein Wendeverbot angeordnet werden.
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Ok, vielleicht antwortet der Verlag ja.
Aber: Einem geschenkten Gaul..
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Wenn ich die Hörzu über den Hörzu Abo Shop per Bankeinzug bestelle, wird mir bei der Eingabe der Bankdaten angezeigt, dass ich durch den Bankeinzug die Zeitschrift nach dem Abo-Jahr noch 2 Monate kostenlos erhalte.
Auf der Zusammenfassungsseite steht dann nur noch etwas von einem Monat.
Was stimmt nun?
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D.h. man bekommt wohl derzeit auch keine / nur verzögerte SMS wenn ein Pack ausläuft?
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Vielleicht sind das die versicherungsmathematischen Auswirkungen der Abwrackprämie?
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Zitat
Original geschrieben von hjrauscher
So, oder evtl. auch so: "E-Plus auf sehr gutem 4. Platz - Telekom nur Vorletzter"

Du wirst der neue CMO der E-Plus Gruppe :top:
Werden die "Basisstationen" eigentlich nach Standorten oder nach Funkzellen hochgerechnet?
Man sollte nicht vergessen, wieviele kastrierte Omnistrahlergurken D1 als Altlasten aus den 90ern hat...