loyo:
Wenn man Suchmaschinen mit dem Namen des Abmahnenden füttert zeichnet sich ein leicht anderes Bild ![]()
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loyo:
Wenn man Suchmaschinen mit dem Namen des Abmahnenden füttert zeichnet sich ein leicht anderes Bild ![]()
@Siemenshandyfan:
Zu deiner Receiversache:
Für ggf. problematisch halte ich folgenden Passus in deinem Angebot "Mit dem Receiver ist der Empfang (gültige Smartcard vorausgesetzt) von verschlüsselten Sendern im Kabelnetz möglich (...)" in Verbindung mit der Zusicherungszusatz "Die angegebenen Eigenschaften sichere ich dem Käufer zu".
Darin könnte man die Vereinbarung der Beschaffenheit des Geräts dahingehend sehen, dass mit dem Gerät bei Verwendung einer geeigneten Smartcard sämtliche verschlüsselten Sendern in Kabelnetzen entschlüsselt werden können. Da das Gerät tatsächlich aber nur einige wenige der in Kabelnetzen verwendeten Verschlüsselungsstandards unterstützt, würde bei dieser Annahme das Gerät negativ von dieser Soll-Beschaffenheit abweichen und mithin sachmangelbehaftet sein.
Als vernünftiger Interessent wird man diese Äußerung einschränkend auslegen müssen, da es eine unüberschubare Vielzahl von Standards und Kabelnetzen gibt. Wie sich ein Amtsrichter in dieser Sache entscheiden würde ist aber ohnehin oft Glückssache...
Derlei Zusicherungen würde ich mir künftig sparen, die Grenze zur Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie verläuft fließend. Zudem würde ich für einen wirksamen Haftungsausschluss sorgen und sämtliche Angaben in der Beschreibung so weit wie möglich relativieren (z.B. "Mit dem Receiver ist der Empfang (gültige Smartcard vorausgesetzt) von verschlüsselten Sendern im Kabelnetz möglich, soweit der Receiver für das Verschlüssekungssystem geeignet ist (...)
ZitatOriginal geschrieben von chris2407
Ich sehe es auch so dass der Typ in überhaupt keinem Wettbewerbsverhältnis mit mir steht... (Ich verkaufe Kleidung er so gut wie nur Schuhe... ich habe gerade mal ein paar Artikel inseriert...) ich finde so eine Masche unmöglich ich bin gerade dabei mir eine Existenz aufzubauen inseriere gerade seit ein paar Wochen auf Ebay und schon versuchen solche Geier aus mir jeden Cent herauszuquetschen.... dass so etwas so einfach und in solcher Höhe möglich ist hätte ich niemals gedacht da enttäuscht mich das Deutsche Rechtssystem mal wieder maßlos.
Das siehst du dann falsch.
Sofern ihr beide unternehmerisch am Markt tätig seid (das hast du für dich ja bereits bestätigt, insofern geht der Einwand, dass du nur ein paar Artikel inseriert hast fehl), sehe ich da keinerlei Probleme. Ihr handelt beide mit Bekleidung. Schuhe sind nunmal Fußbekleidung.
Im Übrigen sind die Gerichte bei der Annahme eines Wettbewerbsverhältnisses relativ großzüzigig eingestellt.
Das "Gejammere" nützt nun auch nichts mehr, wenn du dauerhaft am Markt bestehen willst musst du dich künftig an die Regeln halten. Du nutzt die Vorteile eines bundesweiten Onlinemarktplatzes, also musst du auch mit dessen Gefahren leben. Du kannst deine Kleidung auch in deiner Garage vermarkten, da wird sich kaum jemand um Wettbewerbsverstöße scheren, andererseits wirst du aich kaum etwas verkaufen.
Auch beim Umschreibungen?
PS: Unsere Freund hat den üblichen Wochenendkoller...
Hat jemand in letzter Zeit mit alten Besitzerwechselformularen bei o2 Loop Probleme gehabt?
Gibt es bei Übernahmen von Loop-Karten ein Limit pro Person? M.W. gibt es das nur bei Neuaktivierungen?
Warte jetzt schon seit einer Woche nach dem Senden des Faxes auf Umschreibung. Habe ein Formular aus dem Jahr 2003 benutzt.
Habe eben mit DHL telefoniert, es sei kein Rückruf des Verkäufers.
Allerdings konnte man sich auch nicht erklären, warum das Paket von Augsburg (was ja genau richtig war) nach Hagen gegangen ist. Der Hotliner konnte als Adressangabe nur die PLZ sehen. Er hat dann die Zustelladresse nochmal komplett aufgenommen und will die ans Paketzentrum weiterleiten.
Du brauchst keinen RA aus HH. Das läuft heute in solchen Sachen per Fax/email/Scanner/Telefon. Der Gerichtsstand ist ohnehin "fliegend", da dein unlauteres ebay-Angebot im gesamten Bundesgebiet abrufbar ist. D.h. es kann dir passieren, dass dein RA vor dem LG Konstanz erscheinen muss.
Kannst mir eine PN schreiben, kann dir eine Empfehlung geben.
@Siemenshandyfan:
Link zum Angebot? Ohne Details kann man nur raten...
ZitatOriginal geschrieben von Benz-Driver
Ignorieren. Einfach ignorieren.
Einen schlechteren Rat hättest du ihm gar nicht geben können ![]()
Wir reden hier nicht über eine urheberrechtliche Gammelporno-Abmahnung, sondern um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
@TE:
Das Problem an der Sache ist nach kurzem Überfliegen des Sachverhalts, dass du in der Darstellung der Widerrufsbelehrung so tust, als sei eine vertragliche Auferlegung der Tragung der Rücksendekosten erfolgt.
Die Tragung der Rücksendekosten wird bei dir aber erstmals im Rahmen der Widerrufsbelehrung erwähnt, was nach obergerichtlicher Rechtsprechung (so u.a. Hanseatisches OLG, Beschluss v. 17.02.2010, Az.: 5 W 10/10, OLG Hamm, Urteil v. 15.04.2010, Az.: 4 U 207/09) nicht ausreichend ist. Es bedarf danach vielmehr einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung außerhalb der Belehrung.
Auch von mir kann nur ein Rat erfolgen:
Konsultiere eine auf Gewerblichen Rechtsschutz/ Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei. Das kann andernfalls sehr schnell in die Hose gehen und richtig teuer werden, zumal die Rspr. in dieser Sache auch nicht von einem bloßen wettberwerbsrechtlichen Bagatellverstoß ausgeht.
Schau vorher mal auf http://www.wortfilter.de, ob dein Abmahner "bekannt" ist (evtl. erfolgt die Abmahnung in rechtsmissbräuchlicher Weise, gut für dich). Wenn noch nicht, schicke dem Betreiber von wortfilter.de deine Abmahnung.