hat mobilcom xtra clever eigentlich generell abgeschaltet?
Beiträge von Dauerposter
-
-
Diese Wochenende wird wieder fleißig an der Schrott-IT von o2 gebastelt

-
Wie soll 1&1 das mitbekommen?
Die Karten sind für das Netz völlig identisch. D.h. 1&1 weiß nicht, welche der beiden Karten du gerade nutzt. Ob 1&1 sich die Mühe macht und die IMEI auswertet glaube ich nicht. Zudem ist ein Gerätewechsel ja nicht verboten.
-
Abwechselnd geht einwandfrei. Bei einem früheren Test auf einer Internet auf der anderen Telefonie sogar parallel. Habe ich aber seitdem nicht mehr getestet.
Ansonsten: Lad dir mal das Vodafone Infodok zur Twincard. Da steht doch alles drin.
-
Wenn du partout kein Kostenrisiko eingehen willst, dann mach doch einfach, was ich dir vorgeschlagen habe:
Ruf heute noch den Adatsch an, schildere die Sache und lass dir einen Vertragsanwalt in deiner Nähe nennen. Da dackelst du nach Terminabsprache mit deinen Unterlagen zur kostenlosen Erstberatung hin. Dort wirst du dann erfahren, ob dich dein Gegner zu übervorteilen versucht und wie das weitere Prozedere ist.
Ob der RA fähig ist oder merkst du spätestens nach dem Urteil...
Wie ich aber bereits erwähnt habe: Schon allein die Tatsache, dass der Geschädigte anwaltlich vertreten wird wirkt bei derartigen Alltagsunfällen oft Wunder.
-
§4 der AGB:
§ 4 Unsere freiwillige Rücknahmegarantie (bis zu 30 Tagen)
Unabhängig von den Ihnen gesetzlich zustehenden Rechten bietet Ihnen Amazon die folgende freiwillige Rücknahmegarantie an:
Sämtliche Produkte aus den Amazon-Shops können Sie innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware an Amazon zurücksenden, sofern die Ware vollständig ist und sich in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand befindet. Für eingeschweißte und/oder versiegelte Datenträger (zum Beispiel CDs, Audiokassetten, VHS-Videos, DVDs, PC- und Videospiele sowie Software) bedeutet dies, dass wir die Ware nur in der ungeöffneten Einschweißfolie bzw. mit unbeschädigtem Siegel zurücknehmen.
-
Bei mir wurde AG und GG-Differernz für den laufenden Monat gugteschrieben.
-
Zitat
Original geschrieben von d0t
Also über 700,-€ liegt die Schadenssumme meiner Meinung nach (!) definitiv. Fragt sich nur, wie das der Gutachter sieht.Ja, ich bin im ADAC.
Kann mir bitte trotzdem noch jemand sagen
Wenn du ADAC-Mitglied bist, hast du Anspruch auf eine kostenlose anwaltliche Erstberatung in Verkehrssachen durch einen ADAC-Vertragsanwalt.
http://www.adac.de/mitgliedsch…=2505&SourcePageID=144326
Wenn der Schaden in Richtung 1.500€ geht, wie hoch ist denn der Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeugs?
-
Re: Palm Pre Plus gekauft - Palm Pre bekommen
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Bilo
Als ersten Schritt möchte ich natürlich den Käufer um Rücknahme bitten, falls er darauf nicht eingeht, was kann ich sonst unternehmen.
Möchte ungern irgendwelche rechtlichen Schritte einleiten.Habe mit Paypal gezahlt.
Tja, das widerspricht sich ein wenig.
Entweder er nimmt es zurück, oder du musst rechtliche Schritte einleiten.
Über den Paypal-Käuferschutz könntest du auch etwas erreichen, sofern offensichtlich ist, das ein anderes Gerät als geschuldet geliefert wurde.
Warte doch erst mal die Reaktion des Verkäufers ab.
-
Vodafone rüstet erste Node B Bayerns Ende September mit LTE aus (Moorenweis):