Sind ca. 40€.
Geht mir nicht so sehr ums Geld, sondern ums Verständnis.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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Sind ca. 40€.
Geht mir nicht so sehr ums Geld, sondern ums Verständnis.
Hatte nur das "um alle Themen abzubestellen(...)" gelesen.
Dann hat sich das Problem ja längst erledigt ![]()
Ich meine, dass es dazu schon mal Anregungen gab, finde den Beitrag aber über die Suche nicht mehr:
Wäre es möglich, vor dem Löschen aller Abonnements eine Bestätigungsseite einzubauen? Gerade bei Nutzung am Smartphone wäre es mir schon häufiger ums Haar passiert, dass ich auf den Link zum Löschen aller Abos komme (z.B. weil das Gerät kurz beim Scrollen hängt).
Alternativ könnte man diesen "gefährlichen" Link auch aus den Benachrichtigungsmails herausnehmen.
Genau um die Vermeidung einer kostenpflichtigen Erhöhung für das Versicherungsjahr geht es ja ![]()
Vom Wortlaut her würde ich auch sagen, dass die 6.000km genau für ein Versicherungsjahr gelten und dann verfallen.
Da das Versicherungsjahr hier vom 1.1. bis 31.12. eines Jahres läuft, ist die Angabe eines Kilomterstands bspw. zum 15.11. eines Jahres aber nicht ausschlaggebend. Schließlich können die fehlenden Kilometer (hier: 2000) ja noch vom 16.11. bis 31.12. "verfahren" worden sein.
Natürlich sieht der Versicherer mittelbar anhand der zweiten Standmitteilung in 12/2008, dass in den ersten beiden Versicherungsjahren die 12.000km wohl nicht ausgeschöpft worden sind. Eindeutig ist das aber immer noch nicht, da die Mitteilungen ja nicht zum 1.1. erfolgt sind, sind mindestens jeweils einen Monat zuvor.
Berechnungsweise des Jahresfahrleistung
Vielleicht kennt sich hier jemand damit genauer aus:
Angenommen A hat seinen PKW bei Versicherer B da erste Mal ab dem 1.1.2007 versichert und ist bis dato dort versichert. Als Jahresfahrleistung (Tarifmerkmal) wurden 6.000km vereinbart.
Die tatsächliche Fahrleistung stellt sich wie folgt dar:
2007: 4.000km
2008: 4.000km
2009: 6.000km
2010: vsl. 7.000-8.000km
A hat also in den ersten beiden Jahren 4.000km weniger verfahren, als zulässig.
Kann A diese "gesparten" Kilometer nun in 2010 "aufbrauchen", weil dort seine tatsächliche Fahrleistung die vereinbarte Fahrleistung um 2-3.000km übersteigt?
Könnten er also theoretisch in 2010 10.000km fahren, ohne sich vertragswidrig zu verhalten?
Problem: Die Tatsache, dass in 2007 nur 4.000km gefahren wurde in 11/2007 aktenkundig, da dort der um lediglich 4.000km erhöhte Kilometerstand im Rahmen eines Tarifwechsel an B gemeldet wurde. Ebenso wurde Anfang 12/2008 wiederum ein nur um 4.000km erhöhter KM-Stand an B gemeldet.
Natürlich könnte man die restlichen 2.000km jeweils auch noch am 31.12. des jeweiligen Jahres verbraten haben ![]()
Stellt man also eine Addition der vereinbarten Laufleistung über die Jahre an (sofern beim selben Versicherer) oder muss die Fahrleistung für jedes Jahr gesondert betrachtet werden, und Minderfahrleistungen verfallen?
Da der Kilometerstand meist im November/Dezember mitgeteilt wird (wegen Kündigung/Tarifwechsel) und nicht zum 1.1. eines jeden Jahres ist die Sache wenig eindeutig...
Ok, danke.
Dann stimmt es auch mit meinen Unterlagen überein...
Eine Frage zu "Mein Simyo":
Dort wird mir angezeigt "Meine SIM-Karte ist aktiv bis zum 27.08.2010".
Nach meinen Unterlagen müsste das Guthaben bis zu diesem Datum aktiv sein und sich danach die zweimonatige Passivphase anschließen.
Bedeutet diese Anzeige nun, dass mit "aktiv" die Möglichkeit abgehender Verbindungen gemeint ist oder dass die Karte zu diesem Termin deaktiviert wird?
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