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Wie schnellstmöglich Postbank-EC-Karte sperren lassen ohne Telefonbanking-PIN?
Bekannte wurden im Ausland bestohlen, EC-Karte weg. 116116 sagt, Postbank nimmt nicht teil. Postbanksperrhotline möchte zum Sperren die momentan nicht aufzutreibenden Telefonbanking-PIN haben.
Jemand Ideen?
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Blöde Sache.
Zumindestens weißt du, falls sich die Vergewaltigung als Märchen herausstellen sollte, dass nur Schlußmachen die einzig richtige Entscheidung sein kann. Nicht unbedingt wegen dem Fehltritt, aber wer solche Geschichten als Ausrede auftischt hat keinen Charakter.
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Re: Focus-Jahreabso bei GMX
Zitat
Original geschrieben von der.kleine.nick
Eben gerade habe ich von GMX das besagte Focus-Angebot bekommen, während es in den vergangenen Tagen bei meinem Account nie aufgetaucht ist. Also einfach öfter mal probieren. Mal schauen, ob mit der Kündigung bei GMX diesmal ausnahmsweise alles glatt läuft.
Angeblich lässt sich das kostenlose 1-Jahres-Abo Angebot auch provozieren:
Zunächst bei GMX einloggen. Danach in die Adresszeile des Browsers gehen, und den Teil der URL, der auf https://service.gmx.net/de/cgi…ion/navigator?CUSTOMERNO= folgt markieren und kopieren.
Danach an folgende URL anfügen:
http://service.gmx.net/cgi/g.fcgi/login/msg/mamato/1526?
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Grundgedanke: Beim Widerrufsrecht kann der Verbraucher sich schon dadurch vom Vertrag lösen, indem er den Widerruf erklärt. Beim das Widerrufsrecht ersetzenden Rückgaberecht dagegen nur, indem er die (paketversandfähige) Ware zurückschickt, also nicht schon durch eine Erklärung in Textform.
Wenn ich mich recht erinnere, war Intention des Gesetzgebers, durch die Möglichkeit des Rückgabrechts den Unternehmer davor zu schützen, dass er sich Rückgewährforderungen ausgesetzt sieht obwohl er die Ware (noch) nicht wieder zurück hat.
Beim Rückgaberecht können die Rückversandkosten nicht dem Verbraucher auferlegt werden.
Bei Amazon wundere ich mich auch schon seit Jahren über die verwirrende Aufmachung. Ich habe vor langer Zeit versucht, hinter dieses Wirrwarr zu steigen, was aber erfolglos bliebt. Vermutlich meinen die damit ihre Rücknahmegarantie für bestimmte Artikelgruppen.
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Zitat
Original geschrieben von kues
Muss ich dann bei einem Kaufvertrag über 3 Sachen bei Widerruf nur eine Sache zurückschicken, weil so der Text im BGB lautet? Oder hätte ich tatsächlich für jede Sache einen einzelnen Kaufvertrag (in einem Gesamtvertrag) geschlossen?
Das Leben ist verdammt kompliziert, wenn es juristisch betrachtet wird. Was man da nicht alles tut ohne es zu wissen.

Die Disukussion über die Anzahl der Kaufverträge mal außen vorgelassen (hatten wir erst neulich

§ 357 I BGB verweist auf § 346 I BGB, demnach sind sämtliche empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Wenn jede Sache der Sachenmehrheit paketversandfähig ist, trifft den Verbraucher für jede Sache nach § 357 II 1 BGB die Pflicht sie durch Rücksenung an den Unternehmer zurückzugewähren.
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Zitat
Original geschrieben von AlphaDelta
Das sagt Amazon. §357 BGB sagt was anderes
Da muss der Wert der zurückgesendeten Sache mindestens 40 Euro überschreiten. Hab gestern Abend im übrigen auch eine Mail vom Service bekommen, die 3,50 wurden mir auf mein Kreditkartenkonto zurückgebucht.
Zunächst spricht der § 357 II 3 BGB nicht vom Wert, sondern vom Preis der zurückzusendenden Sache.
Bis auf die falsche Terminologie wiederholst du meine Aussage.
Bei deiner Rücksendung überschritt der Preis der zurückzusendenden Sache 40€ nicht, nur die Summe der Preise der zurückzusendenen Sachen übersteigt 40€.
Das sind zwei paar Schuhe...
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Wenn der alte technisch OK ist warum gibt es dann Probleme mit dem TÜV :confused:
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Die VV-AGB sind wirklich ein Abenteuerspielplatz.
Ich schrieb ja weiter oben schon vom pauschalisierten Schadensersatz.
Zitat
(...) einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EUR 25,56 zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen, falls VICTORVOX keinen höheren oder der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist.
Die Klausel ist schon deswegen angreifbar, weil sie m.E. dem anderen Teil nicht ausdrücklich den Nachweis eines geringeren Schadens gestattet. Das läuft hier so nebenbei in einem Nebensatz.
Zudem vergisst VV dabei, dass auch der Nachweis gestattet werden muss, dass überhaupt kein Schaden eingetreten ist. Ein noch so geringer Schaden ist aber immer noch ein Schaden.
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Für derartige "Einbrüche" reicht schon die Aufschaltung eines neuen DSL-Anschlusses beim Nachbarn. Liegt die Doppelader des Nachbarn im selben Kabelstrang kann durch Übersprechen der Signal-Rausch-Abstand stark einbrechen. In der Folge handeln Modem und DSLAM eine wesentlich niedrigere Syncrate aus.
Noch schlimmer sind andere hochbitratige Anschlüsse, z.B. die Anbindung von Mobilfunksendern.
Zunächst würde ich aber mal die Hausverkabelung prüfen (TAE-Verlängerungskabel z.B.) prüfen und bei o2 einen Portreset veranlassen.